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Erwartete Umsätze und Aufwendungen 2022

Branche   erwarteter branchenspezifischer Aufwand  erwarteter branchenspezifischer Gesamtumsatz
Medien
2.730.620 481.287.988
Kommunikationsplattformen
138.900  323.219.814
Video Sharing Plattformen0*21.641
Telekommunikation
5.849.1004.925.121.637
Post551.1602.588.174.733

Bei den hier veröffentlichten branchenspezifischen Gesamtumsätzen handelt es sich um übermittelte Planwerte und Schätzungen der Unternehmen, deren finanzierungsbeitragspflichtige Umsätze über dem jeweiligen Schwellenwert (Medien EUR 286,- / Kommunikationsplattformen 286,- / Video Sharing Plattformen 286.- / Telekommunikation EUR 365,- / Post EUR 365,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr) liegen. Die Gesamtumsätze wurden aufgrund der Informationen berechnet, die bis zum 25.02.2022 in der RTR eingelangt sind.

Medien

Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem KommAustria-Gesetz beträgt für das Jahr 2022 TEUR 5.095. Dieser Betrag versteht sich exklusive ORF-Prüfungsgebühr, deren Kosten vom ORF getragen werden. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35 Abs. 1 KOG beträgt TEUR 2.313 sowie nach § 20a KOG TEUR 51. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 2.731. Der Schwellenwert von EUR 286,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 50.409,-.


Kommunikationsplattformen

Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem Kommunikationsplattformen-Gesetz beträgt für das Jahr 2022 TEUR 221. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 8 Abs. 3 KoPl-G beträgt TEUR 82. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 139.  Der Schwellenwert von EUR 286,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 665.521,-.


Video Sharing Plattformen

Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem KommAustria-Gesetz und AMD-G beträgt für das Jahr 2022 TEUR 120. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35a Abs. 1 KOG beträgt TEUR 67. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 53. Der Schwellenwert von EUR 286,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 117,-.

*Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem KommAustria-Gesetz und AMD-G beträgt für das Jahr 2022 TEUR 67 - aufgrund geänderter Marktbedingungen ist für die RTR ein geringerer Ressouceneinsatz zu erwarten, deshalb werden die Plankosten gekürzt. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35a Abs. 1 KOG beträgt TEUR 67. Somit verbleibt kein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand. (15.03.2022)


Telekommunikation

Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation beträgt für das Jahr 2022 TEUR 8.706. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 34 Abs. 1 KOG beträgt TEUR 2.857. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 5.849 Der Schwellenwert von EUR 365,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 307.341,-.


Post

Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Post beträgt für das Jahr 2022 TEUR 789. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 34a Abs. 1 KOG beträgt TEUR 238. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 551. Der Schwellenwert von EUR 365,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 1.713.992,-.


Basierend auf den hier veröffentlichten Werten erhalten die Unternehmen Vorschreibungen zum Finanzierungsbeitrag. Nach Vorliegen des tatsächlichen Aufwandes und des tatsächlichen Gesamtumsatzes (diese werden im Folgejahr festgestellt) erhalten die Unternehmen eine Endabrechnung (Gutschrift oder Nachforderung).

Im oben angeführten geschätzten branchenspezifischen Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation sind die Aufwendungen für den Bereich der Aufgaben der Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste nicht enthalten, da sie aus Zuschüssen der öffentlichen Hand gedeckt werden.

Da auch die Verwaltungskosten des Fernsehfonds Austria, des Digitalisierungsfonds, des Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks und des Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks gesondert finanziert werden, ist der geschätzte branchenspezifische Aufwand für den Fachbereich Medien ohne die für die Fonds budgetierten Verwaltungsaufwendungen dargestellt.