ÜberUns

Istumsatzabfrage 2023 Medien

In Österreich niedergelassene Radioveranstalter und Anbieter audiovisueller Mediendienste (zum Beispiel Fernsehprogramme, Live-Streams und Abrufdienste) sind verpflichtet, einen jährlichen Finanzierungsbeitrag zur Abdeckung des Aufwandes der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) und der KommAustria, der über den Zuschuss des Bundes hinausgeht, zu leisten. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 35 Abs. 2 KommAustria-Gesetz, BGBl. I Nr. 32/2001 in der geltenden Fassung.

Die Finanzierungsbeiträge sind im Verhältnis des jeweiligen Umsatzes des Beitragspflichtigen zum branchenspezifischen Gesamtumsatz zu bemessen. Dabei sind für die Berechnung des Finanzierungsbeitrages alle Umsätze heranzuziehen, die im Inland aus der Veranstaltung von Radio und dem Anbieten eines audiovisuellen Mediendienstes erzielt wurden.

Im Einzelnen sind die in der Orientierungshilfe aufgezählten Umsätze finanzierungsbeitragspflichtig. Ausgenommen sind das dem ORF gemäß § 31 ORF-Gesetz zufließende Programmentgelt sowie echte Zuschüsse (echte Subventionen bzw. echte Förderungen). Als echte Zuschüsse sind auch Förderungen des Privatrundfunkfonds und Nichtkommerziellen Rundfunkfonds zu qualifizieren (Erkenntnis des VwGH Zl. 2011/03/0027).

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Orientierungshilfe um eine beispielhafte Aufzählung handelt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Um die Endabrechnung für den Finanzierungsbeitrag für das Jahr 2023 durchführen und den auf Ihr Unternehmen tatsächlich entfallenden Finanzierungsbeitrag berechnen zu können, ersuchen wir Sie um Bekanntgabe der finanzierungsbeitragspflichtigen Umsätze Ihres Unternehmens für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2023 bis spätestens 31.05.2024. Sollten wir die erforderlichen Daten bis dahin nicht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit der gemäß § 35 Abs. 9 KOG vorgesehenen Schätzung durch die RTR einverstanden sind.

Wir ersuchen Sie Ihre Istumsatzzahlen für 2023 unter folgendem Link https://egov.rtr.gv.at/ertr/medien/finanzierungsbeitrag/Startseite.de.html bekannt zu geben. Verfügen Sie noch nicht über die erforderliche Benutzerkennung, bitten wir Sie, die Registrierung unter der Adresse https://www.rtr.at/rtr/service/ertr/ertr_erstanmeldung.de.htmlvorzunehmen. Wir werden Ihnen die Zugangsdaten für das Web-Interface nach Überprüfung, innerhalb weniger Tage, per E-Mail übermitteln.

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Istumsatzdaten in die Tabelle einzutragen, welche am Seitenende zu finden ist. Sie können uns die ausgefüllte Tabelle per E-Mail an finanzierungsbeitrag@rtr.at übermitteln.

Wir weisen darauf hin, dass die Istumsatzmeldung die Verpflichtung von Anbietern anzeigepflichtiger audiovisueller Mediendienste zur jährlichen Aktualisierung gemäß § 9 Abs. 2 AMD-G nicht berührt.

Für Rückfragen erreichen Sie Frau Andrea Doppler unter Tel 01/58058-203 oder per E-Mail an finanzierungsbeitrag@rtr.at.