Ergänzende Angaben

Der für die Beantragung einer Bereichskennzahl im Bereich für private Netze (0)5 verplichtende 2. Standort muss in diesem Feld angeführt werden.
Weiters können gegebenenfalls auch ergänzende Angaben zum Antrag ausgeführt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ergänzende Angaben mittels Anhang zu übermitteln.