Die Zustellung des gesamten mit dem Antrag in Zusammenhang stehenden Schriftverkehrs erfolgt über dieses Webinterface (Checkbox aktiviert). D.h. bei Verfügbarkeit des Bescheides oder einer Aufforderung zur Antragsverbesserung werden Sie darüber per E-Mail entsprechend informiert und die Schriftstücke werden Ihnen unmittelbar nach Einloggen in das e-Government Portal zum Download bereitgestellt. Der Download des jeweiligen Schriftstückes gilt als Zustellung im Sinne des § 17a ZustG.
Sollten Sie die Zustellung per Fax oder RSb-Brief wünschen, deaktivieren Sie bitte die Checkbox, die Zusendung erfolgt per Fax an die von Ihnen angegebene Faxnummer. Ist die Zustellung per Fax nicht möglich, so werden Ihre Schriftstücke per RSb-Brief versendet.