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Erwartete Umsätze und Aufwendungen 2024

Branche   erwarteter branchenspezifischer Aufwand  erwarteter branchenspezifischer Gesamtumsatz
Medien
2.071.650 478.195.911
Video Sharing Plattformen36.91422.500
Telekommunikation
4.789.1025.601.098.345
Post740.443 2.904.879.093

Bei den hier veröffentlichten branchenspezifischen Gesamtumsätzen handelt es sich um übermittelte Planwerte und Schätzungen der Unternehmen, deren finanzierungsbeitragspflichtige Umsätze über dem jeweiligen Schwellenwert (Medien EUR 335,- / Video Sharing Plattformen 335.- / Telekommunikation EUR 427,- / Post EUR 427,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr) liegen. Die Gesamtumsätze wurden aufgrund der Informationen berechnet, die bis zum 23.02.2024 in der RTR eingelangt sind.

Medien

Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem KommAustria-Gesetz beträgt für das Jahr 2024 TEUR 7.632. Dieser Betrag versteht sich exklusive ORF-Prüfungsgebühr, deren Kosten vom ORF getragen werden. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35 Abs. 1 ff KOG beträgt TEUR 5.560 (inkl. des Betrags nach § 20a KOG iHv TEUR 60). Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 2.072. Der Schwellenwert von EUR 335,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 77.328,-.


Video Sharing Plattformen

Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem KommAustria-Gesetz und AMD-G beträgt für das Jahr 2024 TEUR 37. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35a Abs. 1 KOG beträgt TEUR 234. Somit verbleibt kein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand.


Telekommunikation

Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation beträgt für das Jahr 2024 TEUR 10.289. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 34 Abs. 1 KOG beträgt TEUR 5.500. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 4.789. Der Schwellenwert von EUR 427,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 499.398,-.


Post

Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Post beträgt für das Jahr 2024 TEUR 1.019. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 34a Abs. 1 KOG beträgt TEUR 279. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 740. Der Schwellenwert von EUR 427,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 1.675.191,-.


Basierend auf den hier veröffentlichten Werten erhalten die Unternehmen Vorschreibungen zum Finanzierungsbeitrag. Nach Vorliegen des tatsächlichen Aufwandes und des tatsächlichen Gesamtumsatzes (diese werden im Folgejahr festgestellt) erhalten die Unternehmen eine Endabrechnung (Gutschrift oder Nachforderung).

Im oben angeführten geschätzten branchenspezifischen Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation und Post sind die Aufwendungen für den Bereich der Aufgaben der Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste, für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Netzsicherheitsbeirat sowie für den Betrieb eines öffentlichen Warnsystems (AT-Alert) nicht enthalten, da sie aus Zuschüssen der öffentlichen Hand gedeckt werden.

Da auch die Verwaltungskosten des Fernsehfonds Austria, des Digitalisierungsfonds, des Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks, des Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks und des Fonds zur Förderung der Digitalen Transformation gesondert finanziert werden, ist der geschätzte branchenspezifische Aufwand für den Fachbereich Medien ohne die für die Fonds budgetierten Verwaltungsaufwendungen dargestellt. Auch die Tätigkeiten in der Funktion „Koordinator für Digitale Dienste“ (Digital Services Coordinator – DSC) sind nicht im branchenspezifischen Aufwand enthalten.