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Erwartete Umsätze und Aufwendungen 2026

Branche   erwarteter branchenspezifischer Aufwand  erwarteter branchenspezifischer Gesamtumsatz
Medien
2.495.609458.444.846
Telekommunikation
5.104.3085.450.304.465
Post806.7373.090.708.679

Bei den hier veröffentlichten branchenspezifischen Gesamtumsätzen handelt es sich um übermittelte Planwerte und Schätzungen der Unternehmen, deren finanzierungsbeitragspflichtige Umsätze über dem jeweiligen Schwellenwert (Medien EUR 357,- / Telekommunikation EUR 455,- / Post EUR 455,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr) liegen. Die Gesamtumsätze wurden aufgrund der Informationen berechnet, die bis zum 27.02.2026 in der RTR eingelangt sind.

Medien

Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem KommAustria-Gesetz beträgt für das Jahr 2026 TEUR 7.489. Dieser Betrag versteht sich exklusive ORF-Prüfungsgebühr, deren Kosten vom ORF getragen werden. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35 Abs. 1 ff KOG beträgt TEUR 4.993 (inkl. des Betrags nach § 20a KOG iHv TEUR 64). Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 2.496. Der Schwellenwert von EUR 357,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 65.581,-.


Telekommunikation

Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation beträgt für das Jahr 2026 TEUR 10.967. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 34 Abs. 1 KOG beträgt TEUR 5.863. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 5.104. Der Schwellenwert von EUR 455,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 485.842,-.


Post

Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Post beträgt für das Jahr 2026 TEUR 1.104. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 34a Abs. 1 KOG beträgt TEUR 297. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 807. Der Schwellenwert von EUR 455,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 1.743.161,-.


Basierend auf den hier veröffentlichten Werten erhalten die Unternehmen Vorschreibungen zum Finanzierungsbeitrag. Nach Vorliegen des tatsächlichen Aufwandes und des tatsächlichen Gesamtumsatzes (diese werden im Folgejahr festgestellt) erhalten die Unternehmen eine Endabrechnung (Gutschrift oder Nachforderung).

Im oben angeführten geschätzten branchenspezifischen Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation und Post sind die Aufwendungen für den Bereich der Aufgaben der Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste, für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Netzsicherheitsbeirat sowie für den Betrieb eines öffentlichen Warnsystems (AT-Alert) nicht enthalten, da sie aus Zuschüssen der öffentlichen Hand gedeckt werden.

Da auch die Verwaltungskosten des Fernsehfonds Austria, des Digitalisierungsfonds, des Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks, des Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks und des Fonds zur Förderung der Digitalen Transformation gesondert finanziert werden, ist der geschätzte branchenspezifische Aufwand für den Fachbereich Medien ohne die für die Fonds budgetierten Verwaltungsaufwendungen dargestellt. Auch die Tätigkeiten in der Funktion „Koordinator für Digitale Dienste“ (Digital Services Coordinator – DSC) und Tätigkeiten nach dem Terrorinhalte-Bekämpfungsgesetz sind nicht im branchenspezifischen Aufwand enthalten.