Gemäß § 34a iVm § 34 Abs 3 bis 15 KommAustria-Gesetz (KOG), BGBl I Nr 32/2001 idgF, haben jene Postdiensteanbieter, die nach § 25 Postmarktgesetz (PMG), BGBl I Nr 123/2009 idgF, zur Anzeige verpflichtet sind oder über eine Konzession nach § 26 PMG verfügen, nach Maßgabe ihres diesbezüglichen Umsatzanteils am branchenspezifischen Gesamtumsatz einen jährlichen Finanzierungsbeitrag zur Abdeckung des Aufwandes der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR), der über den Zuschuss des Bundes hinausgeht, zu leisten.
Der entstandene Aufwand der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post hinsichtlich Postbranche wird einerseits durch Finanzierungsbeiträge und andererseits durch Mittel aus dem Bundeshaushalt gedeckt.
Die Finanzierungsbeiträge sind im Verhältnis des jeweiligen Umsatzes des Beitragspflichtigen zum branchenspezifischen Gesamtumsatz zu bemessen. Dabei sind für die Berechnung des Finanzierungsbeitrags alle Umsätze heranzuziehen, die im Inland aus der Erbringung der Postdienste erzielt wurden.
Im Einzelnen umfasst der finanzierungsbeitragspflichtige Umsatz die Umsätze aus der Erbringung von Postdiensten gemäß § 3 Z 2 iVm Z 10 PMG.
Zu den Umsätzen gehören insbesondere
Um die Endabrechnung für den Finanzierungsbeitrag 2025 durchführen und den auf Ihr Unternehmen tatsächlich entfallenden Finanzierungsbeitrag berechnen zu können, ersuchen wir Sie, um Bekanntgabe der finanzierungsbeitragspflichtigen Umsätze Ihres Unternehmens für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2025 bis spätestens 31.05.2026. Sollten wir die erforderlichen Daten bis dahin nicht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit der gemäß §§ 34 Abs 10, 34a Abs 3 KOG vorgesehenen Schätzung durch die RTR einverstanden sind. Weiters machen wir darauf aufmerksam, dass laut § 34 Abs 14, § 34a Abs 3 KOG der RTR oder den von ihr beauftragten Wirtschaftsprüfern auf Verlangen Auskünfte zu erteilen und in begründeten Fällen und im erforderlichen Ausmaß Einschau in die Aufzeichnung und Bücher zu gewähren ist.
Die Istumsatzzahlen für 2025 sind unter folgendem Link https://egov.rtr.gv.at/ertr.de.html bekannt zu geben. Falls Ihnen die Eingabe über das eRTR-Portal nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an finanzierungsbeitrag@rtr.at.
Für Rückfragen erreichen Sie Frau Birgit Dersch unter +43 1 580 58 234 oder finanzierungsbeitrag@rtr.at.