Branche | tatsächlicher branchenspezifischer Aufwand | tatsächlicher branchenspezifischer Gesamtumsatz |
---|---|---|
Medien | 2.276.059 | 493.045.813 |
Kommunikationsplattformen | 85.689 | 387.711.930 |
Video-Sharing-Plattformen | 50.615 | 40.744 |
Telekommunikation | 5.020.478 | 4.801.015.526 |
Post | 424.376 | 2.541.729.159 |
Bei den hier veröffentlichten branchenspezifischen Gesamtumsätzen handelt es sich um übermittelte Istwerte und Schätzungen der Unternehmen, deren finanzierungsbeitragspflichtige Umsätze über dem jeweiligen Schwellenwert (Medien EUR 60.221, Kommunikationsplattformen EUR 1.257.850, Video-Sharing-Plattformen EUR 224 , Telekommunikation EUR 339.482, Post EUR 2.126.213) liegen. Die Gesamtumsätze wurden aufgrund der Informationen berechnet, die bis zum 29.09.2022 in der RTR eingelangt sind.
Medien
Der für die regulatorischen Tätigkeiten des Fachbereichs Medien angefallene Aufwand beträgt laut Jahresabschluss 2021 EUR 4.576.059. Dieser Betrag versteht sich exklusive ORF-Prüfungsgebühr, deren Kosten vom ORF getragen werden. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35 Abs. 1 KOG beträgt EUR 2.300.000. Für die Mediendiensteanbieter verbleibt somit ein Gesamtfinanzierungsbeitrag in Höhe von EUR 2.276.059. Der Schwellenwert von EUR 278 Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz von EUR 60.221.
Kommunikationsplattformen
Der in der RTR angefallene Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem Kommunikationsplattformen-Gesetz beträgt laut Jahresabschluss 2021 EUR 165.689. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 8 Abs. 3 KoPl-G beträgt EUR 80.000. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von EUR 85.689. Der Schwellenwert von EUR 278 Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 1.257.850.
Video-Sharing-Plattformen
Der in der RTR angefallene Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem KommAustria-Gesetz und AMD-G beträgt laut Jahresabschluss 2021 EUR 115.615. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35a Abs. 1 KOG beträgt EUR 65.000. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von EUR 50.615. Der Schwellenwert von EUR 278 Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 224.
Telekommunikation
Der für die regulatorischen Tätigkeiten des Fachbereichs Telekommunikation angefallene Aufwand beträgt laut Jahresabschluss 2021 EUR 7.802.207. Für diese Aktivitäten hat der Bund einen Zuschuss in Höhe von EUR 2.781.729 getätigt. Für die Telekombetreiber verbleibt somit ein Gesamtfinanzierungsbeitrag in Höhe von EUR 5.020.478. Der Schwellenwert von EUR 355 Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz von EUR 339.482.
Post
Der für die regulatorischen Tätigkeiten des Fachbereichs Post angefallene Aufwand beträgt laut Jahresabschluss 2021 EUR 656.431. Für diese Aktivitäten hat der Bund einen Zuschuss in Höhe von EUR 232.055 getätigt. Für die Postbetreiber verbleibt somit ein Gesamtfinanzierungsbeitrag in Höhe von EUR 424.376. Der Schwellenwert von EUR 355 Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz von EUR 2.126.213.
Im oben angeführten geschätzten branchenspezifischen Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation sind die Aufwendungen für den Bereich der Aufgaben der Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste nicht enthalten, da sie aus Zuschüssen der öffentlichen Hand gedeckt werden.
Da auch die Verwaltungskosten des Fernsehfonds Austria, des Digitalisierungsfonds, des Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks und des Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks gesondert finanziert werden, ist der geschätzte branchenspezifische Aufwand für den Fachbereich Medien ohne die für die Fonds budgetierten Verwaltungsaufwendungen dargestellt.