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Tatsächliche Umsätze und Aufwendungen 2022

Branche 

tatsächlicher branchenspezifischer Aufwand

 tatsächlicher branchenspezifischer Gesamtumsatz

Medien 2.230.006  491.880.958 
Kommunikationsplattformen  58.293 332.166.798
Video-Sharing-Plattformen018.040
Telekommunikation5.182.9084.993.507.259
Post535.3482.645.232.432

Bei den hier veröffentlichten branchenspezifischen Gesamtumsätzen handelt es sich um übermittelte Istwerte und Schätzungen der Unternehmen, deren finanzierungsbeitragspflichtige Umsätze über dem jeweiligen Schwellenwert (Medien EUR  63.084, Kommunikationsplattformen EUR 1.629.693, Video-Sharing-Plattformen - , Telekommunikation EUR 351.662, Post EUR 1.803.518) liegen. Die Gesamtumsätze wurden aufgrund der Informationen berechnet, die bis zum 28.09.2023 in der RTR eingelangt sind.

Medien

Der für die regulatorischen Tätigkeiten des Fachbereichs Medien angefallene Aufwand beträgt laut Jahresabschluss 2022 EUR 4.594.406. Dieser Betrag versteht sich exklusive ORF-Prüfungsgebühr, deren Kosten vom ORF getragen werden. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35 Abs. 1 KOG beträgt EUR 2.364.400. Für die Mediendiensteanbieter verbleibt somit ein Gesamtfinanzierungsbeitrag in Höhe von EUR 2.230.006. Der Schwellenwert von EUR 286 Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz von EUR 63.084.


Kommunikationsplattformen

Der in der RTR angefallene Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem Kommunikationsplattformen-Gesetz beträgt laut Jahresabschluss 2022 EUR 140.533. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 8 Abs. 3 KoPl-G beträgt EUR 82.240. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von EUR 58.293. Der Schwellenwert von EUR 286 Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 1.629.693.


Video-Sharing-Plattformen

Der in der RTR angefallene Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem KommAustria-Gesetz und AMD-G beträgt laut Jahresabschluss 2022 EUR 66.820. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35a Abs. 1 KOG beträgt EUR 66.820. Somit verbleibt kein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand.


Telekommunikation

Der für die regulatorischen Tätigkeiten des Fachbereichs Telekommunikation angefallene Aufwand beträgt laut Jahresabschluss 2022 EUR 8.039.898. Für diese Aktivitäten hat der Bund einen Zuschuss in Höhe von EUR 2.856.990 getätigt. Für die Telekomanbieter verbleibt somit ein Gesamtfinanzierungsbeitrag in Höhe von EUR 5.182.908. Der Schwellenwert von EUR 365 Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz von EUR 351.662.


Post

Der für die regulatorischen Tätigkeiten des Fachbereichs Post angefallene Aufwand beträgt laut Jahresabschluss 2022 EUR 773.668. Für diese Aktivitäten hat der Bund einen Zuschuss in Höhe von EUR 238.320 getätigt. Für die Postbetreiber verbleibt somit ein Gesamtfinanzierungsbeitrag in Höhe von EUR 535.348. Der Schwellenwert von EUR 365 Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz von EUR 1.803.518.



Im oben angeführten geschätzten branchenspezifischen Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation und Post sind die Aufwendungen für den Bereich der Aufgaben der Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste sowie für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Netzsicherheitsbeirat nicht enthalten, da sie aus Zuschüssen der öffentlichen Hand gedeckt werden.

Da auch die Verwaltungskosten des Fernsehfonds Austria, des Digitalisierungsfonds, des Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks, des Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks und des Fonds zur Förderung der Digitalen Transformation gesondert finanziert werden, ist der tatsächliche branchenspezifische Aufwand für den Fachbereich Medien ohne die für die Fonds angefallenen Verwaltungsaufwendungen dargestellt.