Branche | tatsächlicher branchenspezifischer Aufwand | tatsächlicher branchenspezifischer Gesamtumsatz |
---|---|---|
Medien | 2.728.237 | 481.572.125 |
Video Sharing Plattformen | 72.567 | 72.567 |
Telekommunikation | 5.342.048 | 5.179.926.855 |
Post | 634.597 | 2.757.213.530 |
Bei den hier veröffentlichten branchenspezifischen Gesamtumsätzen handelt es sich um übermittelte Istwerte und Schätzungen der Unternehmen, deren finanzierungsbeitragspflichtige Umsätze über dem jeweiligen Schwellenwert (Medien EUR 54.896, Telekommunikation EUR 383.982, Post EUR 1.720.551) liegen. Die Gesamtumsätze wurden aufgrund der Informationen berechnet, die bis zum 29.09.2024 in der RTR eingelangt sind.
Medien
Der für die regulatorischen Tätigkeiten des Fachbereichs Medien angefallene Aufwand beträgt laut Jahresabschluss 2023 EUR 5.841.975. Dieser Betrag versteht sich exklusive ORF-Prüfungsgebühr, deren Kosten vom ORF getragen werden. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35 Abs. 1 KOG beträgt EUR 3.113.738. Für die Mediendiensteanbieter verbleibt somit ein Gesamtfinanzierungsbeitrag in Höhe von EUR 2.728.237. Der Schwellenwert von EUR 311 Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz von EUR 54.896.
Kommunikationsplattformen
Aufgrund des Inkrafttretens des Bundesgesetzes über den Koordinator-für-digitale-Dienste nach der Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz – KDD-G), StF: BGBl. I Nr. 182/2023 und des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes Ro 2021/03/003 vom 20.12.2023 werden keine Finanzierungsbeiträge für den Bereich Kommunikationsplattformen eingehoben.
Video Sharing Plattformen
Der in der RTR angefallene Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem KommAustria-Gesetz und AMD-G beträgt laut Jahresabschluss 2023 EUR 72.567. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35a Abs. 1 KOG beträgt EUR 72.567. Somit verbleibt kein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand.
Telekommunikation
Der für die regulatorischen Tätigkeiten des Fachbereichs Telekommunikation angefallene Aufwand beträgt laut Jahresabschluss 2023 EUR 8.444.581. Für diese Aktivitäten hat der Bund einen Zuschuss in Höhe von EUR 3.102.533 getätigt. Für die Telekomanbieter verbleibt somit ein Gesamtfinanzierungsbeitrag in Höhe von EUR 5.342.048. Der Schwellenwert von EUR 396 Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz von EUR 383.982.
Post
Der für die regulatorischen Tätigkeiten des Fachbereichs Post angefallene Aufwand beträgt laut Jahresabschluss 2023 EUR 893.413. Für diese Aktivitäten hat der Bund einen Zuschuss in Höhe von EUR 258.816 getätigt. Für die Postbetreiber verbleibt somit ein Gesamtfinanzierungsbeitrag in Höhe von EUR 634.597. Der Schwellenwert von EUR 396 Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz von EUR 1.720.551.
Im oben angeführten geschätzten branchenspezifischen Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation und Post sind die Aufwendungen für den Bereich der Aufgaben der Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste sowie für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Netzsicherheitsbeirat sowie vorbereitende Tätigkeiten für das Bevölkerungswarnsystem "AT-Alert" nicht enthalten, da sie aus Zuschüssen der öffentlichen Hand gedeckt werden.
Da auch die Verwaltungskosten des Fernsehfonds Austria, des Digitalisierungsfonds, des Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks, des Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks und des Fonds zur Förderung der Digitalen Transformation gesondert finanziert werden, ist der tatsächliche branchenspezifische Aufwand für den Fachbereich Medien ohne die für die Fonds angefallenen Verwaltungsaufwendungen dargestellt.