| Branche | tatsächlicher branchenspezifischer Aufwand | tatsächlicher branchenspezifischer Gesamtumsatz |
|---|---|---|
| Medien | 1.682.681 | 481.672.588 |
| Telekommunikation | 3.556.016 | 5.377.312.784 |
| Post | 738.233 | 2.999.300.431 |
Bei den hier veröffentlichten branchenspezifischen Gesamtumsätzen handelt es sich um übermittelte Istwerte und Schätzungen der Unternehmen, deren finanzierungsbeitragspflichtige Umsätze über dem jeweiligen Schwellenwert (Medien EUR 95.895, Telekommunikation EUR 645.698, Post EUR 1.734.820) liegen. Die Gesamtumsätze wurden aufgrund der Informationen berechnet, die bis zum 29.09.2025 in der RTR eingelangt sind.
Der für die regulatorischen Tätigkeiten des Fachbereichs Medien angefallene Aufwand beträgt laut Jahresabschluss 2024 EUR 6.366.855. Dieser Betrag versteht sich exklusive ORF-Prüfungsgebühr, deren Kosten vom ORF getragen werden. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35 Abs. 1 ff KOG beträgt EUR 4.684.174 (inkl. des Betrags nach § 20a KOG iHv TEUR 60). Für die Mediendiensteanbieter verbleibt somit ein Gesamtfinanzierungsbeitrag in Höhe von EUR 1.682.681. Der Schwellenwert von EUR 335 Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz von EUR 95.895.
Der für die regulatorischen Tätigkeiten des Fachbereichs Telekommunikation angefallene Aufwand beträgt laut Jahresabschluss 2024 EUR 9.056.016. Für diese Aktivitäten hat der Bund einen Zuschuss in Höhe von EUR 5.500.000 getätigt. Für die Telekomanbieter verbleibt somit ein Gesamtfinanzierungsbeitrag in Höhe von EUR 3.556.016. Der Schwellenwert von EUR 427 Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz von EUR 645.698.
Der für die regulatorischen Tätigkeiten des Fachbereichs Post angefallene Aufwand beträgt laut Jahresabschluss 2024 EUR 1.017.236. Für diese Aktivitäten hat der Bund einen Zuschuss in Höhe von EUR 279.003 getätigt. Für die Postbetreiber verbleibt somit ein Gesamtfinanzierungsbeitrag in Höhe von EUR 738.233. Der Schwellenwert von EUR 427 Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz von EUR 1.734.820.
Im oben angeführten tatsächlichen branchenspezifischen Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation und Post sind die Aufwendungen für den Bereich der Aufgaben der Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste, für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Netzsicherheitsbeirat sowie für den Betrieb eines öffentlichen Warnsystems (AT-Alert) nicht enthalten, da sie aus Zuschüssen der öffentlichen Hand gedeckt werden.
Da auch die Verwaltungskosten des Fernsehfonds Austria, des Digitalisierungsfonds, des Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks, des Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks und des Fonds zur Förderung der Digitalen Transformation gesondert finanziert werden, ist der tatsächliche branchenspezifische Aufwand für den Fachbereich Medien ohne die für die Fonds budgetierten Verwaltungsaufwendungen dargestellt. Auch die Tätigkeiten in der Funktion „Koordinator für Digitale Dienste“ (Digital Services Coordinator – DSC), für Video Sharing Plattformen und Tätigkeiten nach dem Terrorinhalte-Bekämpfungsgesetz sind nicht im branchenspezifischen Aufwand enthalten.