(Text noch schön machen UW) Die RTR-GmbH teilt Rufnummern auf Antrag sowohl an Kommunkationsdienste/-netzbetreiber als auch an Endnutzer per Bescheid zu. Welche Rufnummern beantragt werden bzw. welche Zuteilungsvoraussetzungen gegeben sein müssen ist un den folgenden Links abrufbar. Endnutzer sind Personen, die selber keine Kommunkationsdienst mit den zugeteilten Rufnummern anbieten.
RUNDFUNK UND TELEKOM
REGULIERUNGS-GMBH
Austrian Regulatory Authority for Broadcasting and Telecommunications
Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Vienna, Austria
tel.: +43 1 58058-0