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Rufnummernbeantragung

Die Regulierungsbehörde ist zuständig für die effiziente Verwaltung des Plans für Rufnummern, insbesondere für die Zuteilung von Rufnummern an Endnutzer und Kommunikationsdienste/-netzbetreiber.

Die RTR-GmbH teilt Rufnummern auf Antrag per Bescheid zu.

Die Zuteilung von Rufnummern erfolgt in der Regel innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Einlangen des vollständigen Antrages sofern die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die Zuteilung einer oder mehrerer Rufnummern durch die RTR-GmbH ist kostenfrei.

Weiter Informationen und eine Übersicht, welche Rufnummernbereiche generell beantragt werden können, finden Sie hier:

Eine allgemeine Übersicht von verfügbaren und nicht mehr verfügbaren Rufnummern ist hier abrufbar: