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Betreiberverpflichtungen

Welche Verpflichtungen treffen Betreiber?

Genauso wie Anbieter, sind auch die Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, bei der Verwendung jeder Art von KI-Systemen sicherzustellen, dass eingesetztes Personal und andere Personen, welche mit den KI-Systemen betraut sind ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz aufweisen (Art. 4 iVm. Art. 3 Ziffer 56 AIA).

Die Infografik fasst den Fließtext zusammen und beschreibt die Betreiberverpflichtungen aus dem AI Act
Die Infografik gibt einen Überblick über die Verpflichtungen von Betreibern von KI-Systemen entsprechend der Risikoklassifizierung © RTR (CC BY 4.0)

Hochrisiko-KI-Systeme

Die Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen werden in Art. 26 AIA geregelt. Folgende Verpflichtungen sind dabei einzuhalten:

Folgende Pflichten treffen nur bestimmte Betreiber beim Einsatz spezifischer Hochrisiko-KI-Systeme:

KI-Systeme mit „begrenztem“ Risiko

In Art 50 AIA werden bestimmte KI-Systeme aufgelistet, welche ein begrenztes Risiko bergen, da das Risiko mittels bestimmter Transparenzpflichten minimiert werden kann. Die Betreiber treffen bei folgenden KI-Systemen folgende Transparenzpflichten:

KI-Systeme mit „minimalem Risiko“

Bei KI-Systemen mit „minimalem“ Risiko werden keine verpflichtend einzuhaltenden Anforderungen gestellt. Lediglich die Verpflichtung zur „KI-Kompetenz“ gemäß Art. 4 AIA trifft auch auf solche KI-Systeme zu. Die Einhaltung von Code of Practices wird gefördert, aber ist freiwillig.