Die Rechtsgrundlage für die KI-Servicestelle bilden § 20c KOG und § 194a TKG (BGBl. I Nr. 6/2024).
Die in der RTR eingerichtete Servicestelle für Künstliche Intelligenz dient als Ansprechpartner und Informationshub einer breiten Öffentlichkeit zum Thema KI. Sie unterstützt auch bei der Umsetzung des europäischen AI Act. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen rund um regulatorische Rahmenbedingungen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz sowie den Aspekten im Hinblick auf Cybersecurity, Datenökonomie und deren Einsatz im Medienbereich.
Unser Informationsangebot wird laufend erweitert. Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Am Ende der Seite finden Sie die Möglichkeit, sich für einen eigenen RTR-KI-Newsletter anzumelden. Außerdem finden sie dort die Links zu unserem Social Media-Auftritt, wo wir ebenfalls Informationen teilen.
Die EU zählt mit dem AI Act weltweit zu den Vorreitern in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Der AI Act sorgt für einen sicheren Einsatz von KI-Systemen, schafft durch einen klaren Rechtsrahmen Investitionssicherheit und stärkt damit Forschung, Entwicklung und Einsatz von KI-Systemen.
Allgemeines zum AI Act Behörden & Einrichtungen Risikostufen KI-Systeme Risikostufen KI-Modelle AkteureDie Verpflichtungen des AI Act treten gestaffelt in Kraft. Wir haben für Sie einen Überblick über die verschiedenen Bestimmungen zusammengestellt.
ZeitplanDer Einsatz von KI-Systemen wird auch neben dem AI Act durch eine Vielzahl von Rechtsgebieten reglementiert. Eine Auswahl davon haben wir Ihnen auf der Seite Allgemeines zum AI Act bereitgestellt.
FAQEs existiert in Österreich ein breites KI-Ökosystem, zu dem auch die KI-Servicestelle zählt. Darüber geben wir einen Überblick.
Projekte & InitiativenE-Mail: ki@rtr.at
Telefon: +43 1 58058-0
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