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AI Act

Was ist der AI Act?

Gut drei Jahre haben die Verhandlungen über die Regeln zum Umgang mit KI gedauert, nun liegt eine Einigung darüber vor. Es handelt sich um das weltweit erste Regelwerk, das Regeln für Künstliche Intelligenz vorsieht. Dieses soll für alle beteiligten Wirtschafteilnehmenden im privaten und öffentlichen Sektor Rechtssicherheit schaffen (Entwickler:innen und Anwender:innen von KI-Systemen, Produkthersteller:innen, bevollmächtigte Vertreter:innen, Importeure oder Händler:innen). Der AI Act soll die Einführung von menschenzentrierten und vertrauenswürdigen KI-Systemen fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Umwelt gewährleisten. 

Text des AI Act

Was ist bis dato auf EU-Ebene passiert?

  • Mit dem Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz am 19. Feber 2020 wurden die ersten Konzepte in Bezug auf die Entwicklung von KI in der Europäischen Union dargestellt
  • Am 21. April 2021 folgte die Kommission mit ihrem offiziellen Verordnungsvorschlag
  • Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission führten am 9. Dezember 2023 zu einer politischen Einigung
  • Am 13. März 2024 verabschiedete das EU-Parlament den AI Act
  • Am 21. Mai 2024 verabschiedete der Rat der Europäischen Union den AI Act.
  • Am 12. Juli 2024 wurde der AI Act im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht

Die nächsten Schritte

Die Verpflichtungen darin werden gestaffelt Gültigkeit erlangen.

Zeitplan des AI Act

Ziele des AI Act

Der AI Act wurde mit dem Ziel geschaffen, einen einheitlichen Rechtsrahmen für Aspekte rund um KI-Systeme aufzustellen. Zweck dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und die Einführung einer auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und die in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu gewährleisten und die Innovation zu unterstützen (Art. 1 Abs. 1 AIA). Er bringt:

  • Harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und den Einsatz von KI-Systemen in der Union;
  • Verbote bestimmter Praktiken im KI-Bereich;
  • Besondere Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und Verpflichtungen für Akteure solcher Systeme;
  • Harmonisierte Transparenzvorschriften für bestimmte KI-Systeme;
  • Harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck;
  • Vorschriften für die Marktbeobachtung sowie die „Governance“ und Durchsetzung der Marktüberwachung;
  • Maßnahmen zur Förderung von Innovationen mit besonderem Schwerpunkt auf KMU, einschließlich Start-ups.


Weitere relevante Rechtsakte

Bereits vor und während den Verhandlungen zum AI Act wurden auch weitere Rechtsakte auf EU-Ebene beschlossen bzw. werden noch verhandelt, welche für die Anwendung des AI Acts und für KI-Systeme und KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck von Bedeutung sind.

Weitere relevante Rechtsakte (Auszug):