Gut drei Jahre haben die Verhandlungen über die Regeln zum Umgang mit KI gedauert, nun liegt eine Einigung darüber vor. Es handelt sich um das weltweit erste Regelwerk, das Regeln für Künstliche Intelligenz vorsieht. Dieses soll für alle beteiligten Wirtschafteilnehmenden im privaten und öffentlichen Sektor Rechtssicherheit schaffen (Entwickler:innen und Anwender:innen von KI-Systemen, Produkthersteller:innen, bevollmächtigte Vertreter:innen, Importeure oder Händler:innen). Der AI Act soll die Einführung von menschenzentrierten und vertrauenswürdigen KI-Systemen fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Umwelt gewährleisten.
Text des AI Act
Das EU-Gesetz über die Künstliche Intelligenz (AI Act) befindet sich in der letzten Phase des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens. Am 13. März 2024 verabschiedete das EU-Parlament den AI Act. Es folgt die Abstimmung des Rats der EU („Ministerrat“) und danach die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
Der AI Act soll noch 2024 in Kraft treten. Die Verpflichtungen darin werden gestaffelt Gültigkeit erlangen.
Zeitplan des AI ActDer AI Act wurde mit dem Ziel geschaffen, einen einheitlichen Rechtsrahmen für Aspekte rund um KI-Systeme aufzustellen. Er bringt:
Beim AI Act handelt es sich um eine EU-Verordnung, wodurch unionsweit dieselben Regeln gelten. In den harmonisierten Bereichen ist es den einzelnen Mitgliedstaaten untersagt, nationale Regelungen zu erlassen. Mitgliedstaaten dürfen nur etwas regeln, sofern der AI Act dies erlaubt. Mit einheitlichen Regeln wird auch der freie Verkehr von KI-basierten Waren und Dienstleistungen über die nationalen Grenzen hinweg sichergestellt.
Der AI Act verfolgt einen risikoadaptierten Ansatz und unterteilt KI-Systeme und Praktiken in vier Gruppen. Die erste Gruppe beinhaltete Verbote bestimmter Praktiken der Künstlichen Intelligenz. Bestimmte Anwendungsmöglichkeiten von KI-Systeme weisen ein zu großes Schädigungspotential in Bezug auf Gesundheit, körperliche Unversehrtheit und die Grundrechte auf und werden deshalb verboten. In einer abschließenden Liste werden bestimmte Praktiken aufgezählt. Dazu zählen:
In die zweite Gruppe der risikobasierten Regelungen fallen KI-Systeme mit hohem Risiko (auch Hochrisiko-KI genannt, siehe Anhang I und III des AI Act). Diese KI-Systeme weisen zwar ein großes Risikopotential auf, sollen aber nicht verboten sein. Stattdessen werden spezifische Anforderungen an KI-Systeme gestellt und den Betreibern Verpflichtungen in Bezug auf solche Systeme auferlegt.
Zu den Verpflichtungen zählen unter anderem:
Bestimmte KI-Systeme haben ein geringes Risiko, weshalb für diese im Sinne des risikobasierten Regelungsansatzes nicht die Anforderungen wie für Hochrisiko-Systeme gelten sollen, sondern Transparenzvorschriften einzuhalten sind. Etwa muss bei der Verwendung eines Chatbots darauf hingewiesen werden, dass Benutzer:innen mit einem technischen Sprachassistenten kommunizieren.
Durch die zwischenzeitlichen Marktentwicklungen bei KI-Systemen wurden in den Verhandlungen auch Vorschriften für das Inverkehrbringen von KI-Systemen für allgemeine Zwecke (General Purpose AI) eingeführt.
Nach dem Inverkehrbringen von KI-Systemen sollen diese durch Marktüberwachungsbehörden weiterhin überwacht werden. Fehlfunktionen eines KI-Systems sollen aufgedeckt werden können. Nutzer:innen sollen auch in die Lage versetzt werden, Verstöße gegen den AI Act melden zu können. Die Marktüberwachung und Durchsetzung soll durch nationale Marktüberwachungsbehörden sowie durch das bereits gegründete AI-Office auf EU-Ebene bewerkstelligt werden.
Um die Entwicklungsmöglichkeiten von KI nicht einzuschränken, werden auch Vorschriften zur Förderung von Innovationen festgeschrieben. Im Rahmen von Testumgebungen (sogenannten „Sandboxes“) sollen KI-Systeme (weiter-)entwickelt werden können. Dabei wird zwischen regulatorischen und operativen Sandboxes unterschieden.
Bereits vor und während den Verhandlungen zum AI Act wurden auch weitere Rechtsakte auf EU-Ebene beschlossen bzw. werden noch verhandelt, welche für die Anwendung des AI Acts und für KI-Systeme von Bedeutung sind.
Weitere relevante Rechtsakte (Auszug):