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AI Act

Was ist der AI Act?

Gut drei Jahre haben die Verhandlungen über die Regeln zum Umgang mit KI gedauert, nun liegt eine Einigung darüber vor. Es handelt sich um das weltweit erste Regelwerk, das Regeln für Künstliche Intelligenz vorsieht. Dieses soll für alle beteiligten Wirtschafteilnehmenden im privaten und öffentlichen Sektor Rechtssicherheit schaffen (Entwickler:innen und Anwender:innen von KI-Systemen, Produkthersteller:innen, bevollmächtigte Vertreter:innen, Importeure oder Händler:innen). Der AI Act soll die Einführung von menschenzentrierten und vertrauenswürdigen KI-Systemen fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Umwelt gewährleisten. 

Text des AI Act

Was ist bis dato auf EU-Ebene passiert?

  • Mit dem Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz am 19. Feber 2020 wurden die ersten Konzepte in Bezug auf die Entwicklung von KI in der Europäischen Union dargestellt
  • Am 21. April 2021 folgte die Kommission mit ihrem offiziellen Verordnungsvorschlag
  • Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission führten am 9. Dezember 2023 zu einer politischen Einigung
  • Am 13. März 2024 verabschiedete das EU-Parlament den AI Act
  • Am 21. Mai 2024 verabschiedete der Rat der Europäischen Union den AI Act.
  • Am 12. Juli 2024 wurde der AI Act im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
    • Am 19.11.2025 wurde der „Digitale Omnibus“ vorgestellt (Entwurf Omnibus der Europäischen Kommission: Digital Omnibus on AI Regulation Proposal | Shaping Europe’s digital future)
      • Der "Digitale Omnibus on AI" ist eines von 10 "Omnibus-Pakten" der Europäischen Kommission, das auf Ersuchen des Europäischen Rates im Rahmen der Vereinfachungsstrategie europäischer Rechtsvorschriften erstellt wurde.
      • Das Ziel ist die Vereinfachung der Anwendung des Rechtsrahmens des AI Acts sowie dessen praktische Umsetzung. Die EU verfolgt damit insbesondere das Ziel, den administrativen und regulatorischen Erfüllungsaufwand für Wirtschaftsakteure zu reduzieren, den nachteiligen Auswirkungen von Verzögerungen bei der Annahme harmonisierter Normen entgegenzuwirken sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen KI-Marktes nachhaltig zu stärken (Pressemitteilung des Europäischen Parlaments: Vereinfachung der Digitalgesetzgebung: Kommission legt Paket vor - Vertretung in Deutschland).
    • Am 07.05.2026 hat der "Digitale Omnibus on AI" die politische Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates der europäischen Union erhalten
      • Dabei wurden insbesondere folgende Änderungen des AI Acts beschlossen (Vorschlag des Rates der Europäischen Union zur Änderung des AI Acts): 
        • Einführung von Unterstützungsmaßnahmen der Europäischen Kommission, der Mitgliedsstaaten und des AI Boards iZm der KI-Kompetenz (Art 4 AI Act)
        • Erweiterung des Katalogs der verbotenen KI-Systeme (Art 5 AI Act) durch die Untersagung der sexualisierten Deepfakes ergänzt 
        • Verschiebung der Fristen für die Umsetzung der einschlägigen Regelungen im Bereich von Hochrisiko-KI-Systemen (Art 6 Abs 2 iVm Anhang I und Anhang III) 
        • Verschiebung der Fristen für die Umsetzung der Transparenzpflichten (Art 50 AI Act) für KI-Systeme
        • Verschiebung der Umsetzungsfrist für die Errichtung nationaler KI-Reallabore.
        • Verschiebung der sektorspezifischen Regelungen der Maschinen-VO von Anhang I Abschnitt A in Abschnitt B des AI Acts
        • Exklusive Zuständigkeiten des AI Office iZm GPAI-Systemen


Die nächsten Schritte

Die Verpflichtungen darin werden gestaffelt Gültigkeit erlangen.

Zeitplan des AI Act


Ziele des AI Act

Der AI Act wurde mit dem Ziel geschaffen, einen einheitlichen Rechtsrahmen für Aspekte rund um KI-Systeme aufzustellen. Zweck dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und die Einführung einer auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und die in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu gewährleisten und die Innovation zu unterstützen (Art. 1 Abs. 1 AIA). Er bringt:

  • Harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und den Einsatz von KI-Systemen in der Union;
  • Verbote bestimmter Praktiken im KI-Bereich;
  • Besondere Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und Verpflichtungen für Akteure solcher Systeme;
  • Harmonisierte Transparenzvorschriften für bestimmte KI-Systeme;
  • Harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck;
  • Vorschriften für die Marktbeobachtung sowie die „Governance“ und Durchsetzung der Marktüberwachung;
  • Maßnahmen zur Förderung von Innovationen mit besonderem Schwerpunkt auf KMU, einschließlich Start-ups.


Weitere relevante Rechtsakte

Bereits vor und während den Verhandlungen zum AI Act wurden auch weitere Rechtsakte auf EU-Ebene beschlossen bzw. werden noch verhandelt, welche für die Anwendung des AI Acts und für KI-Systeme und KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck von Bedeutung sind.

Weitere relevante Rechtsakte (Auszug):