Der AI Act sieht einen abgestuften Rahmen für den zeitlichen Geltungsbereich der Bestimmungen vor. Mit den unterschiedlichen Zeitpunkten wird auf das Risikopotential bestimmter Praktiken sowie auf den notwendigen Adaptierungsaufwand Rücksicht genommen. Der Zeitplan wurde durch den Digital-Omnibus zu KI adaptiert.
1.8.2024 (20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union)
6 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.2.2025) dürfen die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden. Ferner gelten die Regelungen zu KI-Kompetenz („Literacy“). Das heißt, Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, ausreichende Kenntnisse aufweisen.
Seit 2.2.2025 – dürfen die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden. Ferner gelten die Regelungen zu KI-Kompetenz („Literacy“). Das heißt, Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, ausreichende Kenntnisse aufweisen.
Weitere Informationen zu verbotenen KI-Praktiken nach Art 5 AIA können sie hier nachlesen: Risikostufen von KI-Systemen
Weitere Informationen zur KI-Kompetenz finden sie hier: KI-Kompetenz
Die Bestimmungen zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI) sind seit 02.08.2025 verpflichtend anzuwenden.
Weitere Informationen dazu können hier nachgelesen werden: Risikostufen von KI-Modellen
Weiters gelten auch die Regelungen zu Notifizierungsstellen. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zumindest eine notifizierende Behörde zu benennen, welche mit der Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung, Benennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und für deren Überwachung zuständig sind.
Ebenso sind die Governance-Bestimmungen anzuwenden, wodurch die Kommission auf Unionsebene und die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene aufgefordert werden, die vorgesehenen Behörden und Institutionen einzurichten oder zu benennen.
Darüber hinaus gelten die Strafbestimmungen ab diesem Zeitpunkt. Abweichend davon gelten die Strafbestimmungen zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck erst 24 Monate nach Inkrafttreten des AI Acts.
Ab 2.8.2026 sind die Transparenzpflichten gem. Art 50 AIA einzuhalten. Ebenso gelten dann die Vorschriften über das Recht auf Beschwerde, gem. Art. 85 AIA und das Recht auf Erläuterung im Einzelfall gem. Art. 86 AIA. Auch die Geldbußen für GPAI-Modelle treten in Kraft
Weiterführende Informationen zu den Transparenzpflichten finden sie hier: Transparenzpflichten
Ab 2.12.2026 ist die Verwendung sexualisierter Deep Fakesohne Einwilligung der dargestellten Person verboten (Erweiterung des Verbotskatalogs in Art 5 durch den AI Act Omnibus).
Ab 2.8.2027 müssen KI-Reallabore (Sandboxes) einsatzbereit sein.
Ab 02.12.2027 gelten die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systemen gemäß Anhang III.
Weitere Informationen zu Hochrisiko-KI-Systemen finden sie hier: Risikostufen von KI-Systemen
Ab 2.8.2028 gelten die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systemen gemäß Anhang I.
Weitere Informationen zu Hochrisiko-KI-Systemen finden sie hier: Risikostufen von KI-Systemen