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Zeitplan & Umsetzung

Der AI Act sieht einen abgestuften Rahmen für den zeitlichen Geltungsbereich der Bestimmungen vor. Mit den unterschiedlichen Zeitpunkten wird auf das Risikopotential bestimmter Praktiken sowie auf den notwendigen Adaptierungsaufwand Rücksicht genommen.  Der Zeitplan wurde durch den Digital-Omnibus zu KI adaptiert.

Der zeitliche Rahmen des AI Act: Ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen, die erst nach und nach Gültigkeit erlangen
Der zeitliche Rahmen des AI Act: Ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen, die erst nach und nach Gültigkeit erlangen © RTR (CC BY 4.0)

Inkrafttreten des AI Act 

1.8.2024 (20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union) 

02.02.2025

6 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.2.2025) dürfen die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden. Ferner gelten die Regelungen zu KI-Kompetenz („Literacy“). Das heißt, Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, ausreichende Kenntnisse aufweisen.

Seit 2.2.2025 – dürfen die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden. Ferner gelten die Regelungen zu KI-Kompetenz („Literacy“). Das heißt, Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, ausreichende Kenntnisse aufweisen.

Weitere Informationen zu verbotenen KI-Praktiken nach Art 5 AIA können sie hier nachlesen: Risikostufen von KI-Systemen 

Weitere Informationen zur KI-Kompetenz finden sie hier: KI-Kompetenz

02.08.2025

Die Bestimmungen zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI) sind seit 02.08.2025  verpflichtend anzuwenden.

Weitere Informationen dazu können hier nachgelesen werden: Risikostufen von KI-Modellen

Weiters gelten auch die Regelungen zu Notifizierungsstellen. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zumindest eine notifizierende Behörde zu benennen, welche mit der Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung, Benennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und für deren Überwachung zuständig sind.

Ebenso sind die Governance-Bestimmungen anzuwenden, wodurch die Kommission auf Unionsebene und die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene aufgefordert werden, die vorgesehenen Behörden und Institutionen einzurichten oder zu benennen.

Darüber hinaus gelten die Strafbestimmungen ab diesem Zeitpunkt. Abweichend davon gelten die Strafbestimmungen zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck erst 24 Monate nach Inkrafttreten des AI Acts.

02.08.2026

Ab 2.8.2026 sind die Transparenzpflichten gem. Art 50 AIA einzuhalten. Ebenso gelten dann die Vorschriften über das Recht auf Beschwerde, gem. Art. 85 AIA und das Recht auf Erläuterung im Einzelfall gem. Art. 86 AIA. Auch die Geldbußen für GPAI-Modelle treten in Kraft

Weiterführende Informationen zu den Transparenzpflichten finden sie hier: Transparenzpflichten

02.12.2026  

Ab 2.12.2026 ist die Verwendung sexualisierter Deep Fakesohne Einwilligung der dargestellten Person verboten (Erweiterung des Verbotskatalogs in Art 5 durch den AI Act Omnibus).

02.08.2027

Ab 2.8.2027 müssen KI-Reallabore (Sandboxes) einsatzbereit sein.

02.12.2027

Ab 02.12.2027 gelten die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systemen gemäß Anhang III.

Weitere Informationen zu Hochrisiko-KI-Systemen finden sie hier: Risikostufen von KI-Systemen

02.08.2028

Ab 2.8.2028 gelten die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systemen gemäß Anhang I.

Weitere Informationen zu Hochrisiko-KI-Systemen finden sie hier: Risikostufen von KI-Systemen

Abweichende Bestimmungen für bereits auf dem Markt befindliche bzw. in Betrieb genommene KI-Systeme

  • Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang I die vor dem 02.08.2028 und Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III die vor dem 2.12.2027 auf den Markt gebracht werden sind bei erheblichen Änderungen des KI-Systems in Übereinstimmung mit dem AI Act zu bringen.
  • Hochrisiko-KI-Systeme, welche für Behörden bestimmt sind, sind binnen 6 Jahre ab Inkrafttretensdatum des AI Act (sohin der 02.08.2030) in Übereinstimmung mit dem AI Act zu bringen.
  • KI-Systeme zur Generierung von synthetischen Inhalte, die vor 02.08.2026 auf den Markt gebracht wurden, müssen bis 02.12.2026 in Einklang zu den Transparenzpflichten des Art. 50 Abs 2 gebracht werden.
  • GPAI-Modelle, die vor dem 02.08.2025 auf den Markt gebracht wurde, sind binnen 3 Jahre ab Inkrafttretensdatum des AI Act (sohin der 02.08.2027) in Übereinstimmung mit dem AI Act zu bringen.
  • KI-Systeme, welche vor 02.08.2027 Teil der IT-Großsysteme im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sind (Schengener Informationssysteme [SIS], Visa-Informationssysteme, Eurodac etc), sind bis 31.12.2030 in Übereinstimmung mit dem AI Act zu bringen.

Weitere Fristen

  • Spätestens 3 Monate vor Geltung der entsprechenden Bestimmungen sollen vom AI Office initiierte Codes of Practices für Betreiber veröffentlicht werden. Für die jeweiligen Risikokategorien ergeben sich daraus folgende Zeitpunkte:
    • 9 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.5.2025) für GPAI-Systeme (verpflichtend);
    • 21 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.5.2026) für Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) und KI-Systeme mit geringem und minimalem Risiko (optional);
    • 33 Monate nach Inkrafttreten des AI Act (sohin der 2.5.2027) für Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) und KI-Systeme mit geringem und minimalem Risiko (optional).
  • 18 Monate nach Inkrafttretensdatum des AI Act (sohin der 2.11.2025) sind Leitlinien für die praktische Durchführung von Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang I) zu veröffentlichen.