Jeder Postdiensteanbieter, der nach § 25 PMG zur Anzeige verpflichtet ist oder über eine Konzession nach § 26 PMG verfügt.
Grundsätzlich sind alle im Inland aus der Erbringung von Postdiensten erzielten Umsätze finanzierungsbeitragspflichtig.
Unter einer gewissen Umsatzgrenze sind die administrativen Kosten höher als der eingehobene Finanzierungsbeitrag. Daher wird kein Finanzierungsbeitrag eingehoben, wenn der voraussichtlich vorzuschreibende Finanzierungsbeitrag eines Beitragspflichtigen den Betrag von 300 Euro unterschreitet. Die Umsätze dieses Unternehmens werden dann auch nicht bei der Berechnung des branchenspezifischen Gesamtumsatzes berücksichtigt.
Die Grundlage des Finanzierungsbeitrags der RTR ist das Budget des aktuellen Wirtschaftsjahres. Vom Saldo (geplante Aufwendungen minus geplante Erträge) werden die Zuschüsse der öffentlichen Hand abgezogen. Der verbleibende Betrag wird durch Finanzierungsbeiträge finanziert. Dieser Betrag ist durch § 34 a Abs 1 KOG auf derzeit 550.000 Euro begrenzt.
Bisher lag der Finanzierungsbeitrag im Promillebereich des jeweiligen Unternehmensumsatzes.
Alle Abfragen und Berechnungen stützen sich auf Nettoumsätze.
Dies ist schriftlich bei der RTR anzuzeigen.
Derzeit findet keine Umsatzabfrage statt.
Informationen zum zeitlichen Ablauf sowie die Plan- und Istdaten der letzten Jahre finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne eine E-Mail an finanzierungsbeitrag@rtr.at senden.