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Istumsatzabfrage 2023 Telekommunikation

Gemäß § 34 KommAustria-Gesetz, BGBI I Nr 32/2001 idgF, umfasst die Branche Telekommunikation jene Bereitsteller von öffentlichen Kommunikationsnetzen oder –diensten, die nach § 15 TKG 2003 derartige Netze oder Dienste anzuzeigen haben.

Der entstandene Aufwand der RTR für den Fachbereich Telekommunikation wird einerseits durch Finanzierungsbeiträge und andererseits durch Mittel aus dem Bundeshaushalt gedeckt.

Die Finanzierungsbeiträge sind im Verhältnis des jeweiligen Umsatzes des Beitragspflichtigen zum branchenspezifischen Gesamtumsatz zu bemessen und einzuheben, wobei alle im Inland aus der Erbringung von Telekommunikationsdiensten erzielten Umsätze für die Berechnung heranzuziehen sind.

Um die Endabrechnung für den Finanzierungsbeitrag 2023 durchführen und den auf Ihr Unternehmen entfallenden Finanzierungsbeitrag berechnen zu können, ersuchen wir Sie, um Bekanntgabe der Umsätze Ihres Unternehmens für den Zeitraum 01. Jänner bis 31. Dezember 2023 bis spätestens 31.05.2024.

Sollten wir die erforderlichen Daten bis dahin nicht von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass Sie mit der gemäß § 34 Abs. 10 KOG vorgesehenen Schätzung durch die RTR einverstanden sind. Weiters machen wir darauf aufmerksam, dass laut § 34 Abs 14 der RTR oder den von ihr beauftragten Wirtschaftsprüfern auf Verlangen Auskünfte zu erteilen und in begründeten Fällen und im erforderlichen Ausmaß Einschau in die Aufzeichnung und Bücher zu gewähren ist.

Im Einzelnen sind die Umsätze laut Orientierungshilfe finanzierungsbeitragspflichtig.

Wir ersuchen Sie Ihre Istumsatzzahlen für 2023 unter folgendem Link https://egov.rtr.gv.at/ertr/telekommunikation/finanzierungsbeitrag/Startseite.de.html in unserem Web-Interface bekannt zu geben.

Sollten Sie auf Grund Ihrer Anzeige nach § 15 TKG 2003 über eine Benutzerkennung, welche Ihnen mittels E-Mail zugestellt wurde, verfügen, können Sie mit dieser in das Web-Interface einsteigen und unter dem Punkt „Finanzierungsbeitrag“ Ihre Istumsatzdaten bekannt geben.

Sollten Sie noch nicht über eine solche Benutzerkennung verfügen, bitten wir Sie, die Registrierung unter der Adresse https://www.rtr.at/rtr/service/ertr/ertr_erstanmeldung.de.html vorzunehmen. Wir werden Ihnen die Zugangsdaten für das Web-Interface nach Überprüfung Ihrer Daten, innerhalb weniger Tage, per E-Mail übermitteln.

Die Tabelle zur Istumsatzbekanntgabe steht zum Download zur Verfügung.

Für Rückfragen erreichen Sie Frau Gabriela Wendl unter +43 1 580 58 214 oder per E-Mail an finanzierungsbeitrag@rtr.at.