Unter den folgenden Links können Sie die Erstanmeldung vornehmen (Eingabe der Firmendaten), um die Zugangsdaten zur Nutzung des eGovernment-Portals (Schreibweise) zu erhalten.
Bitte wählen Sie die für sie relevante Kategorie:
Anmeldung von Betreibern von Callshops bzw. Internetcafes
Eine Erstanmeldung ist nicht notwendig! Rechtsträger, die den Bekanntgabepflichten unterliegen, erhalten die Zugangsdaten mittels Rückscheinbrief. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie unter Bekanntgabepflichten nach MedKF-TG.
Für die Anzeige der Veranstaltung von anzeigepflichtigen Fernsehprogrammen (Kabelfernsehen, Web-TV), Abrufdiensten und Kabelhörfunk sowie die entsprechenden Aktualisierungen können Sie, soweit Sie noch nicht über einen eRTR-Zugang verfügen, unter folgendem Link eine Erstanmeldung durchführen:
Erstanmeldung für Mediendiensteanbieter und Kabelhörfunkveranstalter
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an fernsehfonds@rtr.at
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an ppf2020@rtr.at