Der Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste, DSA) soll ein sicheres Umfeld im digitalen Raum schaffen, in dem vor allem Nutzerrechte - einschließlich der Grundrechte der Nutzer:innen - sichergestellt werden. Mit dem DSA wird auch eine neue Aufsichtsstruktur geschaffen, die auf europäischer Ebene die Europäische Kommission und auf nationaler Ebene die Koordinatoren für digitale Dienste (Digital Services Coordinators, DSCs) umfasst. Diese Aufgabe wird seit dem 17. Februar 2024 von der Kommunikationsbehörde Austria wahrgenommen.
Der DSA zielt darauf ab, rechtswidrige Inhalte - das sind insbesondere der Handel und der Austausch illegaler Waren, illegaler Dienstleistungen und Inhalte – zu unterbinden und die Grundrechte von Nutzer:innen sicherzustellen. Darüber hinaus sollen Gefahren wie manipulative und intransparente algorithmische Systeme, Hass im Netz, Cybermobbing und Cyberbullying, Jugendgefährdung und Desinformation entgegengewirkt werden. Für sehr große Plattformen (das sind Online-Plattformen, die über mehr als 45 Millionen aktive Nutzer:innen im Monat verfügen und von der Europäischen Kommission benannt wurden) ist der DSA bereits seit 2023 wirksam. Für alle anderen sogenannten Vermittlungsdienste ist er am 17. Februar 2024 in Kraft getreten.