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Kommerzielle Kommunikation

Der KommAustria obliegt die Beobachtung der Einhaltung der Werbebestimmungen im Rahmen der Werbebeobachtung

Im dualen Markt der Audiomedien und der audiovisuellen Medien bedarf der ökonomisch besonders wichtige Bereich der kommerziellen Kommunikation (Umgangssprachlich als „Werbung“ bezeichnet) zur Herstellung eines ausgewogenen Wettbewerbs unter den privaten Anbietern einerseits und zwischen ORF und privaten Rundfunkveranstaltern und Mediendiensteanbietern andererseits sowie zum Schutz von Konsumenten/-innen bzw. von Sehern/-innen und Hörern/-innen der Programme und Dienste einer Sicherstellung der Einhaltung der relevanten Bestimmungen. 

Kommerzielle Kommunikation ist ein einheitlicher Überbegriff für alle Werbeformen, insbesondere Werbung, Sponsoring, Produktplatzierung sowie Produktionshilfen von unbedeutendem Wert und Teleshopping im Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und im ORF-Gesetz und sinngemäß im Bereich des Privatradiogesetzes.

Der KommAustria obliegt die Aufsicht hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen zur kommerziellen Kommunikation. Dazu hat sie den gesetzlichen Auftrag zumindest monatlich, Auswertungen von kommerzieller Kommunikation in Hörfunk, Fernsehen und Abrufdiensten sowie dem Online-Angebot des ORF durchzuführen.
Darüber hinaus kann bei einer Werbeverletzungen– soweit die gesetzlichen Beschwerdevoraussetzungen gegeben sind –bei der KommAustria eine formelle Beschwerde eingereicht werden. Weitere Informationen zu diesen Voraussetzungen finden Sie hier.
Weiters besteht für die KommAustria in bestimmten Fällen die Möglichkeit, bei Kenntnis begründeter Verdachtsfälle von Amts wegen tätig zu werden und Verfahren einzuleiten.

Gesetzliche Grundlagen