Gleichberechtigung: Diese ist auch in der digitalen Welt unerlässlich. Dabei ist der barrierefreie Zugang zu Medien von zentraler Bedeutung für eine Teilhabe am politischen und sozialen Leben in unserer Gesellschaft - und in vielen Fällen das gute Recht von KonsumentInnen - Wird dieses Recht verletzt, stehen wir von der RTR Ihnen zur Seite.
Mehr als 1,5 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in Österreich. Nur ein kleiner Prozentsatz der Behinderungen sind angeboren oder sind auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen.
Der weitaus größte Anteil wurde durch eine Krankheit verursacht. Außer Acht gelassen werden darf hier auch nicht, dass von Behinderungen oftmals ältere Menschen betroffen sind. Dabei treten die folgenden Teilhabe-Einschränkungen am häufigsten auf:
Bei Barrierefreiheit geht es - bezogen auf den Medienbereich - darum, dass Medien für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Diese Maßnahmen sollen vor allem Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am audiovisuellen Informations- und Unterhaltungsangebot ermöglichen und ein barrierefreies Filmerlebnis bieten, das dem von Menschen ohne Beeinträchtigung weitestgehend entspricht.