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Muss ich anzeigen?

Wenn Sie sich die Frage stellen, ob Ihr Video-Angebot unter den Begriff des Abrufdienstes fällt, dann beantworten Sie folgende Fragen: 

Wenn Sie die sechs Fragen mit Ja beantwortet haben, dann müssen Sie Ihr Videoangebot mit großer Wahrscheinlichkeit anzeigen. Detaillierte Informationen zum Inhalt einer Anzeige finden Sie im Bereich Anzeige von Abrufdiensten.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Angebot den Kriterien entspricht, können Sie dies bei der KommAustria im Rahmen eines Feststellungsverfahrens prüfen lassen. 

Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Rechtsabteilung Medien gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter +43 1 58058-0  oder über unser Kontaktformular.