• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    11.04.2011
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Teleport Waldviertel – Information und Kommunikation GmbH
  • GZ
    KOA 1.302/11-001

KOA 1.302/11-001 - Teleport Waldviertel – Information und Kommunikation GmbH

Der Teleport Waldviertel – Information und Kommunikation GmbH wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 und den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 21.06.2011 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Waldviertel“ erteilt.  

Aufgrund der zugeordneten in den Beilagen 1 bis 6 beschriebenen Übertragungskapazitäten „HOLLABRUNN 2 (EVN Umspannwerk) 104,7 MHz“, „HORN 2 (Steindlberg) 101,6 MHz“, „KREMS (Kalorisches Kraftwerk Theiß) 106,2 MHz“, „WAIDHOFEN THAYA 2 (Frauenstaffeln) 96,4 MHz“,„WEITRA 2 (Nebelstein) 104,9 MHz“ und „ZWETTL NOE 2 (EVN Mast)96,6 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet Teile der Bezirke Hollabrunn, Horn, Krems, Krems/Donau, Waidhofen/Thaya, Zwettl, Gmünd, Melk, Tulln und St. Pölten (Land) in der Region Waldviertel, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können. Die Beilagen 1 bis 6 bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides. 

Das bewilligte Programm „Hit FM Waldviertel“ umfasst ein überwiegend eigengestaltetes lokal ausgerichtetes 24 Stunden Vollprogramm für die Kernzielgruppe der 10 bis 39 Jährigen. Das Musikprogramm ist im Euro Hot Adult Contemporary (Euro Hot AC) Format gestaltet und setzt sich aus aktuellen Charthits sowie populären Hits aus den 2000er, den 1990er, 1980er und fallweise auch den 1970er Jahren zusammen. Es umfasst im Wesentlichen die Genres Pop, Pop-Rock, Dance-Pop und Rock und berücksichtigt zudem österreichische Musik. Der Wortanteil beinhaltet neben regelmäßigen internationalen und nationalen Nachrichten insbesondere lokale und regionale Nachrichten, Servicemeldungen (Wetter, Verkehr) sowie Berichte über Ereignisse aus dem Waldviertel, den angrenzenden Gebieten sowie aus dem gesamten Bundesland Niederösterreich, insbesondere aus den Bereichen Chronik, Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur.  

Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.

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