• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    16.01.2008
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Freies Radio Salzkammergut, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Salzkammergut (FRS)
  • GZ
    KOA 1.370/08-002

KOA 1.370/08-002 - Freies Radio Salzkammergut, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Salzkammergut (FRS)

Dem Verein "Freies Radio Salzkammergut, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Salzkammergut (FRS)" wurde für die Dauer von zehn Jahren ab 01.04.2008 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk für das Versorgungsgebiet "Salzkammergut" erteilt. Dazu wurden die Übertragungskapazitäten „BAD AUSSEE 3 (Pötschen) 104,2 MHz“, „BAD ISCHL (Katrin) 100,2 MHz“, „EBENSEE (Rindbach) 106,0 MHz“, „GMUNDEN 3 (Grünberg) 107,3 MHz“, „GOSAU 2 (Zwieselalm) 107,5 MHz“ und „OBERTRAUN 2 (Obertraun) 105,9 MHz“ zugeordnet.

Das Programm „Freies Radio Salzkammergut“ umfasst ein zu rund 95% eigengestaltetes, den Grundsätzen der „Charta der Freien Radios Österreichs“ entsprechendes, nichtkommerzielles (werbefreies) 24 Stunden Vollprogramm, das auf den Grundsätzen offener Zugang, interaktive Informationsplattform, regionale Vernetzung und Entwicklung, Integration, Gemeinnützigkeit bzw. Nichtkommerzialität und Qualität basiert. Mindestens 50% der gesamten Sendezeit werden für den offenen Zugang frei gehalten. Das Wortprogramm ist lokal ausgerichtet und umfasst insbesondere regelmäßige Berichterstattung aus der Region sowie Berichte zu verschiedenen Sachthemen (zB Gesundheit, Religion, Literatur, Kultur, Interkulturelles und Jugendkultur), aber auch Unterhaltungselemente. Das Musikprogramm ist nicht speziell formatiert, das Angebot ist breit gefächert. Rund 25% der gesendeten Musik soll von einheimischen Interpreten stammen, wobei vorrangig Interpreten aus dem Salzkammergut berücksichtigt werden sollen.

Die Anträge der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. auf Ausbau der bundesweiten Zulassung, Erweiterung des bundesweiten Versorgungsgebietes bzw. Zulassung im ausgeschriebenen Versorgungsgebiet wurden zurück- bzw. abgewiesen. Die Anträge der Antenne Oberösterreich GmbH, der Privatradio Arabella GmbH & Co KG und der Antenne Österreich GmbH auf Erweiterung ihrer bestehenden Versorgungsgebiete wurden abgewiesen. Die Anträge der Österreichischen christlichen Mediengesellschaft – Verein zur Förderung wertorientierter Lebenskultur und der Antenne Österreich GmbH auf Erteilung einer Zulassung wurden im Zuge des Auswahlverfahrens nach § 6 PrR-G abgewiesen.

Die Berufung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. sowie der Antenne Österreich GmbH wurden mit Bescheid des BKS vom 16.06.2008, BKS 611.075/0003-BKS/2008 abgewiesen. In den Spruchpunkten 1., 2. und 14. des erstinzlichen Bescheides wurde die Wortfolge "in der Steiermark" durch die Wortfolge "im Salzkammergut" ersetzt.

Der Bescheid ist damit rechtskräftig.

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