KOA 4.200/07-009 - Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG
Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung gemäß § 25 Abs. 3 PrTV-G weitere fernmelderechtliche Bewilligungen für die Regelphase des MUX A erteilt.
Zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX A gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) wurden die Funkanlagenbewilligungen für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechenden Übertragungskapazitäten (SFN Salzburg K 32 und SFN Oberössterreich Nord K 43) ab dem 4.6.2007 zugeordnet
BAD ISCHL (Katrin) Kanal 32
SALZBURG (Gaisberg) Kanal 32
LINZ 1 (Lichtenberg) Kanal 43
LINZ 2 (Freinberg) Kanal 43
WAIDHOFEN YBBS 1 (Sonntagberg) Kanal 43
Die Bewilligung ist bis 01.08.2009 befristet, da zu diesem Zeitpunkt eine allgemeine Überprüfung und allfällige Neufestsetzung der technischen Parameter der Multiplex-Plattform erfolgt. Die Bewilligung wurde zur Wahrung der Frequenzökonomie unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass die Ausstrahlung über die für die Simulcastphase vorgesehene Übertragungskapazitäten „SALZBURG (Gaisberg) Kanal 65“, „SFN Linz Kanal 64“ und „WAIDHOFEN YBBS 1 (Sonntagberg) Kanal 61“ jeweils binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme des Zielkanals eingestellt und die Übertragungskapazitäten zurücklegt werden. Die analoge Ausstrahlung am Standort BAD ISCHl (Katrin) soll nach Ablauf der dortigen Simulcastphase beendet werden.