• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    01.06.2007
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Partei(en)
    Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 4.200/07-009

KOA 4.200/07-009 - Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG

Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung gemäß § 25 Abs. 3 PrTV-G weitere fernmelderechtliche Bewilligungen für die Regelphase des MUX A erteilt.

Zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX A gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) wurden die Funkanlagenbewilligungen für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechenden Übertragungskapazitäten (SFN Salzburg K 32 und SFN Oberössterreich Nord K 43) ab dem 4.6.2007 zugeordnet

  • BAD ISCHL (Katrin) Kanal 32
  • SALZBURG (Gaisberg) Kanal 32
  • LINZ 1 (Lichtenberg) Kanal 43
  • LINZ 2 (Freinberg) Kanal 43
  • WAIDHOFEN YBBS 1 (Sonntagberg) Kanal 43


Die Bewilligung ist bis 01.08.2009 befristet, da zu diesem Zeitpunkt eine allgemeine Überprüfung und allfällige Neufestsetzung der technischen Parameter der Multiplex-Plattform erfolgt.
Die Bewilligung wurde zur Wahrung der Frequenzökonomie unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass die Ausstrahlung über die für die Simulcastphase vorgesehene Übertragungskapazitäten „SALZBURG (Gaisberg) Kanal 65“, „SFN Linz Kanal 64“ und „WAIDHOFEN YBBS 1 (Sonntagberg) Kanal 61“ jeweils binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme des Zielkanals eingestellt und die Übertragungskapazitäten zurücklegt werden. Die analoge Ausstrahlung am Standort BAD ISCHl (Katrin) soll nach Ablauf der dortigen Simulcastphase beendet werden.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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