• Bereich
    Medien
  • Datum
    15.01.2021

Informationsangebot zu neuen Rundfunkgesetzen 2021

Änderungen von AMD-G, KOG, ORF-G und PrR-G traten am 1.1.2021 in Kraft

150. Bundesgesetz: Kopf des Bundegesetzblattes
Das 150. Bundesgesetz, © RTR

Mit einem kompakten Überblick informieren RTR Medien und KommAustria auf ihrer Website über wesentliche Neuerungen der am 1.1.2021 in Kraft getretenen Gesetze für Rundfunk- bzw. Mediendienste. Hier geht es zur Einstiegsseite des Informationsangebotes.

Vor dem Hintergrund der novellierten Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates (Richtlinie (EU) 2018/ 1808), hat der österreichische Gesetzgeber ein Reformpaket verabschiedet, das vor allem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), aber auch das KommAustria-Gesetz (KOG), das ORF-Gesetz und in kleinerem Umfang das Privatradiogesetz (PrR-G) betrifft. Das dazu zusammengestellte Informationsangebot von KommAustria und RTR Medien bietet einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und beschränkt sich im Wesentlichen auf die für Anbietende von audiovisuellen Mediendiensten relevanten Änderungen. Nicht davon umfasst ist die ebenfalls erfolgte Einführung einer Plattformregulierung sowie neue Regelungen im Bereich des ORF.

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