Bis 31.12. Eigentumsverhältnisse auf aktuellem Stand melden - Neu: auch zugelassene Dienste!

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Bis 31.12. Daten aktualisieren und Strafe vermeiden. Dies gilt für anzeigepflichtige und mit diesem Jahr auch für zugelassene Dienste

Im Zuge der Novellierung des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) und des Privatradiogesetzes (PrR-G) müssen seit 1.1.2021 alle Rundfunkveranstalter ihre Eigentumsverhältnisse bis 31.12. melden. Das heißt, dass nicht nur anzeigepflichtige Veranstalter, sondern auch zugelassene Dienste ab diesem Jahr der Aktualisierung der Eigentumsverhältnisse nachkommen müssen.

Im Bereich der anzeigepflichtigen Dienste, also Kabelhörfunk und Kabelfernsehen sowie die Bereitstellung von Web-TV und Abrufdiensten, besteht wie schon in den Jahren zuvor, neben der Verpflichtung zur Erstanzeige unter anderem auch die Verpflichtung, die Anzeigedaten jährlich bis zum 31. Dezember zu aktualisieren – auch dann, wenn keine Änderungen eingetreten sind!

Die KommAustria geht außerdem ab diesem Jahr davon aus, dass die gemeldeten Daten den aktuellen Stand zum 31.12. eines jeden Jahres darzustellen haben. Eine unterjährige Aktualisierung reicht somit nicht aus, wenn nach der Meldung weitere Änderungen eingetreten sind und diese nicht bis zum 31.12. aktualisiert werden.

Wird der Verpflichtung nicht nachgekommen droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 6.000,- Euro im Bereich der audiovisuellen Mediendienste bzw. bis zu 2.180,- Euro im Hörfunkbereich.

Sämtliche Daten können im eRTR-Portal eingetragen werden. Dort sind nach einer erstmaligen Datenerfassung sämtliche uns gemeldeten Daten aufgelistet. Diese können Sie im Formular einfach aktualisieren bzw. anpassen oder, wenn die Daten unverändert sind, bestätigen.