Dr. Susanne Lackner, stv. Vorsitzende der KommAustria, bei konstituierender Sitzung am 10. Februar zum Vorstandsmitglied gewählt
Dr. Susanne Lackner, stellvertretende Vorsitzende der KommAustria, wurde am 10. Februar in der konstituierenden Sitzung des neuen European Board for Media Services (EBMS) zum Mitglied des fünfköpfigen Vorstandes gewählt. Vorsitzender des EBMS für 2025 wurde Carlos Aguilar Paredes von der spanischen Regulierungsbehörde CNMC, seine Stellvertreterin wurde Amma Asante, Vorsitzende der niederländischen Regulierungsbehörde Commissariaat voor de Media (CvdM) . Beschlossen wurde außerdem das Arbeitsprogramm für das Jahr 2025.
Dr. Dieter Staudacher, Verantwortlicher für internationale Beziehungen der RTR Medien, begleitete Dr. Lackner nach Brüssel.
Das EBMS tritt die Nachfolge der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) an, das mit Wirkung zum 8. Februar 2025 aufgelöst wurde. Mit der Einrichtung des EBMS auf Grundlage des European Media Freedom Act (EMFA) wird die Zusammenarbeit der nationalen Medienaufsichtsbehörden in der EU deutlich gestärkt und die Kooperation mit der Europäischen Kommission gefördert. Das EBMS wird als unabhängiges EU-Gremium dazu beitragen, das EU-Medienrecht einschließlich des European Media Freedom Act (EMFA) sowie der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, den Digital Services Act (DSA) und die e-Commerce Directive (ECD) effektiv umzusetzen.
Der EMFA (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) wurde als neues Regelwerk zum Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU eingeführt. Es ermöglicht öffentlich-rechtlichen und privaten Medien im EU-Binnenmarkt eine leichtere grenzüberschreitende Tätigkeit und schützt sie vor unzulässigem Druck. Das Gesetz umfasst Bestimmungen zur redaktionellen Unabhängigkeit, zum Schutz journalistischer Quellen und gegen die Nutzung von Spyware. Es soll weiters den unabhängigen Betrieb öffentlich-rechtlicher Medien sicherstellen. Darüber hinaus legt es ein Recht auf die persönliche Anpassung von Geräten und Schnittstellen fest und beinhaltet Vorschriften zur Transparenz für staatliche Werbung bei Mediendienstleistern und Online-Plattformen. Die Mitgliedstaaten der EU müssen die Auswirkungen wichtiger Medienmarkt-Konzentrationen auf den Medienpluralismus und die redaktionelle Freiheit bewerten und die Transparenz von Publikumsmessungen für Mediendienstleister und Werbetreibende in Standards vereinheitlichen. Das Europäische Medienfreiheitsgesetz trat in einzelnen Stufen bereits am 07. Mai 2024 und am 08. Februar 2025 in Kraft und wird schließlich am 08. August 2025 in vollem Umfang wirksam.
Zu den Aufgaben des EBMS auf Grundlage des Medienfreiheitsgesetzes gehört die Abgabe von Stellungnahmen zu nationalen Maßnahmen, die die Tätigkeit von Medienanbietern wesentlich beeinflussen können. Hinzu kommen Beratungen über die Konzentration des Medienmarktes und über gemeinsame Maßnahmen zum Schutz des Binnenmarktes vor Medienanbietern aus Drittstaaten, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, z.B. im Hinblick auf ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme. Auf diese Weise wird das EBMS dazu beitragen, Hindernisse für Mediendienste in der gesamten EU abzubauen und den Pluralismus und die Unabhängigkeit der Medien im Binnenmarkt zu wahren.