KommAustria und RTR-Medien bei September-Tagung des European Board for Digital Services in Brüssel
Am 23. September 2025 kam das European Board for Digital Services in Brüssel zu seiner fünfzehnten Sitzung zusammen. Für die KommAustria, den österreichischen Koordinator für Digitale Dienste, nahmen die stellvertretende Vorsitzende Dr.in Susanne Lackner und Dr. Filip Paspalj, Mitarbeiter des Teams Digitale Dienste der RTR Medien, an dem Treffen teil. Im Fokus der Beratungen standen die Umsetzung der Leitlinien zum Schutz Minderjähriger im Internet im Rahmen des Digital Services Act (DSA) sowie die Interaktion zwischen dem DSA, der Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung und dem geplanten European Democracy Shield.
Ein weiterer zentraler Tagesordnungspunkt war der verbesserte Schutz Minderjähriger im Internet. Eine wirksame Umsetzung von Artikel 28 Absatz 1 des DSA in Verbindung mit den neuen Leitlinien ist unerlässlich, um die Online-Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen lag auf dem Zusammenspiel zwischen dem DSA, der am 10. Oktober 2025 vollständig in Kraft tretenden Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung sowie dem geplanten „European Democracy Shield”. Das Board diskutierte den zukünftigen Mechanismus und seine Rolle bei der Wahrung der Integrität von Wahlen und Informationen. Dabei standen insbesondere die Pflichten für Anbieter von Online-Diensten sowie die entscheidende Rolle der Digital Services Coordinators bei der Umsetzung der Transparenzvorschriften für politische Werbung im Mittelpunkt.
Die Kommission informierte den Ausschuss außerdem über den aktuellen Stand ihrer Ermittlungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Online-Betrug und -Betrügereien. Der Ausschuss erörterte die Aktivitäten und Fortschritte in dem speziellen Arbeitsbereich, den er in seiner Sitzung im Juni eingerichtet hatte. In diesem Arbeitsbereich untersuchen die Kommission, die Koordinatoren für digitale Dienste und die zuständigen Behörden Instrumente für koordinierte Maßnahmen zur Verhinderung von Online-Betrug und -Betrügereien. Dazu gehört unter anderem eine europaweite Kommunikations- und Sensibilisierungskampagne.
Abschließend widmete sich das Board jüngsten kritischen Äußerungen zum DSA und präzisierte dabei dessen Rolle und Anwendungsbereich. Das Board stellte klar, dass der DSA Grundrechte wesentlich schützt, wozu auch starke Sicherheitsvorkehrungen für die Meinungsfreiheit gehören, beispielsweise durch transparente und anfechtbare Entscheidungen zur Inhaltsmoderation. Es wurde betont, dass der DSA nicht bestimmt, welche Inhalte als illegal gelten, sondern dass dies durch anderes EU-Recht oder nationales Recht definiert wird. Abschließend bekräftigte das Board sein klares Bekenntnis, den DSA weiterhin unparteiisch, entschlossen und effektiv umzusetzen und durchzusetzen.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Board für weitere Informationen: Link