Seit 2025 ist die RTR Medien Teil eines europäischen Netzwerks von Streitbeilegungsstellen nach dem DSA
Der Digital Services Act (DSA) ist seit Februar 2024 vollumfänglich in Kraft und es erfolgten EU-weit bereits zahlreiche, wichtige Schritte zu seiner Umsetzung. Einer davon ist die Einrichtung bzw. Zertifizierung von außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen gemäß Art. 21 DSA. Dafür können sich Interessenten an den jeweiligen nationalen Koordinator für digitale Dienste (DSC) wenden, um sich dort zertifizieren zu lassen. Der DSC prüft dann die Unabhängigkeit und Kompetenz der Anwärter:innen, bevor er eine Zertifizierung auf fünf Jahre erteilt.
Alternativ können Mitgliedsstaaten solche Streitbeilegungsstellen auch per Gesetz einrichten, wie es unter anderem in Österreich mit der Berufung der RTR Medien geschehen ist. Die Aufgabe dieser Stellen besteht darin, zwischen Nutzer:innen und Online-Plattformen zu vermitteln, wenn Streitigkeiten über Moderationsentscheidungen anders nicht gelöst werden können. Nutzer:innen steht es frei, sich an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle ihrer Wahl, unabhängig von Nationalität oder Wohnort, zu wenden. Zu beachten gilt allenfalls, dass nicht alle Stellen in allen Sprachen oder für alle Online-Plattformen Verfahren anbieten (können). Derzeit listet die Europäische Kommission auf ihrer Website zur "Zukunft Europas" acht außergerichtliche Streitbeilegungsstellen in ebenso vielen Ländern, wobei das Hinzukommen weiterer absehbar ist.
Da sich im Zuge der Umsetzung des DSA bereits viele neue Fragen ergeben haben und sich auch künftig ergeben werden, haben die Streitbeilegungsstellen die Initiative gesetzt und sich zum gemeinsamen Austausch miteinander vernetzt. So hat die RTR-GmbH mit User Rights (Deutschland), ADROIT (Malta) und der Online-Plattform Vitarendező Tanács (Ungarn) jeweils über aktuelle Problemstellungen und mögliche Lösungen gesprochen. Zudem besteht ein regelmäßiger Austausch aller Streitbeilegungsstellen, um über aufkommende Fragen zu diskutieren - zum Beispiel wie sich etwa ein verlässlicher Kontakt zu unterschiedlichen Online-Plattformen herstellen lässt oder wie man damit umgeht, wenn Nutzer:innen sich an mehrere Streitbeilegungsstellen zugleich wenden.
Dieser – noch sehr informelle – Austausch zeigt in der täglichen Arbeit bereits erste Wirkung, da Kontakte bereits erfolgreich vermittelt und Zuständigkeiten geklärt werden konnten.
Im Frühsommer lud zudem ADROIT zu einer Konferenz der außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen im Rahmen des DSA nach Malta ein, an der auch verschiedenste Vertreter:innen der europäischen Kommission sowie unterschiedliche Wissenschaftler:innen und Koordinator:innen für digitale Dienste teilnahmen.