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    04/2025
  • Datum
    09.10.2025

Erlöse der Digitalsteuer lagen im ersten Halbjahr 2025 bereits bei 130 Prozent der Erlöse aus der Werbeabgabe

Starke Zunahme der Digitalsteuer im Verhältnis zur Werbeabgabe setzt sich weiter fort

Verhältnis von Einnahmen aus der Digitalsteuer zu Einnahmen aus der Werbeabgabe, 1. Halbjahr 2025, in Prozent © RTR auf Basis von Daten des BMF

Die Daten des Bundesministeriums für Finanzen zeigen über die letzten viereinhalb Jahre einen beständigen Anstieg der Einnahmen aus der Digitalsteuer, die von (sehr großen) Online-Plattformen in der Höhe von 5 % auf deren Einkünfte aus der Werbevermarktung in Österreich abzuführen ist. Aus den Daten ist ersichtlich, dass die Digitalsteuer kontinuierlich im Verhältnis zu den Erlösen aus der Werbeabgabe gestiegen ist. Während im Jahr 2021, also dem ersten Jahr mit voller, zwölfmonatiger Erhebung der Digitalsteuer, deren Gesamtsumme von 80,3 Millionen Euro noch 79,5 Prozent der Einnahmen aus der Werbeabgabe (101 Millionen Euro) ausmachte, lagen die Einnahmen aus der Digitalsteuer im ersten Halbjahr 2025 bereits bei rund 130,8 % gegenüber denen aus der Werbeabgabe.

Werbeabgabe und Digitalsteuer
© RTR auf Basis von Daten des BMF

Im Jahr 2024 erzielte das Finanzministerium 124,1 Millionen Euro aus der Digitalsteuer. Im ersten Halbjahr 2025 liegt der Wert bereits bei 64,1 Millionen Euro.

Bei der Werbeabgabe wurden 2024 Einnahmen in Höhe von 97,7 Millionen Euro generiert. Die erste Jahreshälfte 2025 brachte Erlöse von 49 Millionen Euro. Es zeichnet sich also für das Gesamtjahr 2025 eine Stagnation bei der Werbeabgabe und ein weiteres Wachstum bei der Digitalsteuer im Vergleich zum Jahr 2024 ab. Aus dem Wert von 2024 für die Digitalsteuer ergibt sich ein Abfluss von Werbegeld aus Österreich an internationale Online-Plattformen in Höhe von gut 2,48 Milliarden Euro. Tatsächlich bedeutet das, dass heimische Medien am Wachstum des Werbemarktes gegenwärtig kaum noch teilnehmen können.

Werbeabgabe und Digitalsteuer
© RTR auf Basis von Daten des BMF

Der Werbeabgabe in Höhe von 5 Prozent unterliegen Werbeeinschaltungen in Druckwerken, in Hörfunk und Fernsehen und Werbebotschaften in öffentlichen Räumen und Flächen (z.B. Plakate, aber auch Werbung auf und in öffentlichen Verkehrsmitteln). Werbung im Internet bzw. in digitaler Form ist von der Werbeabgabe nicht betroffen, aber unter bestimmten Voraussetzungen von der Digitalsteuer. Der Digitalsteuer unterliegen Online-Werbeleistungen, soweit sie von Onlinewerbeleistern in Österreich gegen Entgelt erbracht werden und sofern diese Online-Werbeleister innerhalb eines Wirtschaftsjahres einen weltweiten Umsatz von zumindest 750 Millionen Euro und im (österreichischen) Inland einen Umsatz von zumindest 25 Millionen Euro aus der Durchführung von Online-Werbeleistungen erzielen.


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