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  • Newsletter
    05/2025
  • Datum
    11.12.2025

Kooperation im Fokus - Behörden diskutieren rechtliche Bekämpfung von Hassrede im Netz

Am 24.11. fand in der RTR ein von KommAustria und RTR Medien organisierter Behördenaustausch statt. Im Mittelpunkt standen die rechtliche Einordnung sowie der Vollzug von Hassverbrechen im digitalen Raum.

Susanne Lackner beim Vortrag © Julia Berger / RTR

Den Nachmittag eröffnete Dr. Susanne Lackner mit einem Vortrag, in dem sie die zahlreichen Möglichkeiten aufzeigte, wie der DSA bei der Regulierung großer Online-Plattformen dazu beitragen kann, gezielt gegen Hassverbrechen vorzugehen, und welche Möglichkeiten und Anlaufstellen den Vollzugsbehörden dabei zur Verfügung stehen, um illegale Inhalte von den Plattformen entfernen zu lassen. Im Anschluss stellte Mag. Johanna Eteme, Abteilungsleiterin der Abteilung III/S/1 (Grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten), in ihrem Vortrag heraus, inwieweit der kürzlich veröffentlichte „Code of Conduct on Hatespeech” es ermöglichen wird, gezielter gegen Hass im Netz vorzugehen und nachhaltig verbesserte Bedingungen für Nutzer:innen zu schaffen.

Alina Baumgartner beim Vortrag
Alina Baumgartner beim Vortrag © Julia Berger I RTR

Im Anschluss an den Vortrag von Johanna Eteme ergänzte Alina Baumgartner, Mitarbeiterin im Team Digitale Dienste, die Ausführungen mit einer tiefergehenden Betrachtung des Code of Conducts. Dabei hob sie besonders die Schnittstellen zum nationalen DSC hervor, die im Code of Conduct verankert sind, wenngleich sie von nicht allen Plattformen umgesetzt wurden. Dieser Punkt wurde in der anschließenden Diskussion aufgegriffen, die durch den Vortrag von Dr. Dietmar Dokalik eröffnet wurde. Er ging auf die unterschiedlichen zivilrechtlichen Möglichkeiten ein, gegen Verletzungen der Rechte vorzugehen.

Während der Diskussion, an der Teilnehmende von unterschiedlichen Aufsichtsbehörden wie der Landes- und Bundespolizei sowie der Staatsanwaltschaft beteiligt waren, wurde besonders betont, dass sich seit der Einführung des DSA wesentliche Dinge im Bereich der Ermittlung von Täterdaten zum Negativen verändert haben. So sei es zu Zeiten des Kommunikationsplattformengesetzes noch klar gewesen, welche Personen als Ansprechstellen dienen. Hierzu haben nicht zuletzt die politischen Verwerfungen zwischen der Europäischen Kommission und der amerikanischen Regierung in den letzten Monaten beigetragen. 

Als besonders hilfreich erwiesen sich hingegen die vom Team von Dr. Dietmar Dokalik im Justizministerium erarbeiteten Dokumente, in denen die Kontaktstellen benannt wurden. Diese wurden gemeinsam mit den Präsentationen im Anschluss an die Veranstaltung geteilt. Den Abschluss des Nachmittags bildete ein Vortrag von Timo Breski, Mitarbeiter der RTR Medien, der über Erfahrungen in der richtigen und oft trickreichen Kommunikation rund um den DSA berichtete.   


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