RTR Medien und KommAustria bringen ihre Expertise in Diskussionen zu Medienpluralität, KI-Einflüssen, Eigentumsverhältnissen und der Stärkung der internationalen Zusammenarbeit ein.
Am 23. und 24. Oktober fand auf Einladung der armenischen Regulierungsbehörde 'Commission on TV and Radio of Armenia (CTR)' die 62. Plenarsitzung der EPRA in Jerevan, Armenien, statt. Die Europäische Plattform für Regulierungsbehörden im Medienbereich umfasst 56 Mitglieder aus 47 Ländern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union und versteht sich als zentrale Kommunikations- und Austauschplattform für die internationale Zusammenarbeit von Regulierungsbehörden.
Für Österreich nahmen Mag. Stefan Rauschenberger, Leiter der Rechtsabteilung im Fachbereich Medien der RTR, sowie Dr. Dieter Staudacher, Verantwortlicher für internationale Beziehungen desselben Fachbereichs, in Vertretung der Kommunikationsbehörde Austria (KOA) teil. Im Mittelpunkt des Treffens standen diesmal die Sicherung der Medienpluralität im digitalen Wandel, die Eigentumsverhältnisse von Mediendiensteanbietern sowie die internationale Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden.
Zum Thema Medienpluralität wurde analysiert, dass digitale Plattformen zunehmend Einfluss auf den öffentlichen Diskurs nehmen. Dadurch stellen sich dringende Fragen in Bezug auf Meinungsmacht, Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht. Gleichzeitig verändert der Einsatz künstlicher Intelligenz – von Algorithmen für Inhaltsempfehlungen bis hin zu automatisiertem Journalismus – die Art und Weise, wie Informationen produziert, verbreitet und konsumiert werden. Die entsprechende Arbeitssitzung untersuchte das Zusammenspiel zwischen Plattform-Governance, KI-Technologien und Medienpluralismus. Dabei wurden sowohl die Chancen, die KI zur Stärkung vielfältiger Stimmen bietet, als auch die Risiken durch algorithmische Verzerrungen, Machtkonzentration und abnehmende redaktionelle Transparenz kritisch beleuchtet.
Im Bereich Eigentümerschaft wurde der Trend zu teilweise sehr rasch wechselnden, teils international geprägten Eigentumsverhältnissen bei Mediendiensteanbietern analysiert. Diese Entwicklungen führen nicht nur zu unklaren Strukturen, sondern begünstigen auch Marktkonzentrationen zulasten der Medienpluralität und können grenzüberschreitende Effekte haben. Durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden soll hier gegengesteuert werden.
Ziel ist es, Rollen klar zu verteilen und den Informationsaustausch so zu gestalten, dass Nachteile durch Marktverschiebungen frühzeitig erkannt und verhindert werden können. Von dieser engen Kooperation profitieren letztlich alle Regulierungsbehörden – und damit auch die Nutzerinnen und Nutzer der Medienmärkte.