Jährliches Treffen der Medienregulierungseinrichtungen aus Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Österreich
Am 04. November fand auf Einladung des Schweizer Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) die Trimediale 2025 in Luzern statt. Die Trimediale versteht sich als jährlicher, regelmäßiger Austausch zwischen den Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste im deutschsprachigen Raum. Ziel des diesjährigen Treffens war es, die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen zu analysieren und zu prüfen, wie weit der Umsetzungsstand in den Staaten mit deutscher Amtssprache jeweils fortgeschritten ist.
Teilnehmer:innen waren Marc Glesener, Präsident des Verwaltungsrats, und Myriam Mossong, Beauftragte für Internationales und Europaangelegenheiten der Unabhängigen Medienbehörde Luxemburg (ALIA). Das Amt für Kommunikation Liechtenstein vertraten Amtsleiter Dr. Rainer Schnepfleitner, Maximilian Zorzi und Severin Näscher. Aus Deutschland kamen Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und stv. Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Deutschen Landesmedienanstalten sowie Sina Voss, zuständig für Europaangelegenheiten, 'Die Medienanstalten'. Das gastgebende BAKOM repräsentierten dessen Vizedirektorin Susanne Marxer und Simona Schmid, Leiterin Grundlagen Medien. Für die KommAustria nahmen Mag. Stefan Rauschenberger, Leiter der Rechtsabteilung der RTR Medien, und Dr. Dieter Staudacher, Verantwortlicher für internationale Beziehungen der RTR Medien, an den Diskussionen und Arbeitssitzungen teil und waren vortragend tätig.
Im Mittelpunkt stand dabei vor allem der Digital Services Act (DSA). Die Teilnehmer:innen aus Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Österreich präsentierten den jeweiligen Stand der Umsetzung in ihren Ländern. Dies ist besonders relevant, weil innerhalb eines gemeinsamen Sprachraums ähnliche Herausforderungen und Fragestellungen grenzüberschreitend auftreten.
Darüber hinaus wurde der Stand der Umsetzung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) in den einzelnen Ländern diskutiert. Dabei wurde auch beleuchtet, wie gegenseitige Unterstützung bei grenzüberschreitenden Fällen im Rahmen dieser neuen Gesetzgebung künftig aussehen kann.