• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    06.11.2025
  • Kategorie
    Ausschreibungen
  • Einreichfrist
    13.01.2026

Ausschreibung MUX A und B

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

Aufhebung einer fehlerhaften Ausschreibung

Die KommAustria hebt die am 16.10.2025 im EVI und in den Tageszeitungen Standard und Presse veröffentlichte fehlerhafte Ausschreibung MUX A und MUX B mit Ablauf des 11.11.2025 auf.

Ausschreibung gemäß § 23 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 23 Abs. 1 AMD-G nach Maßgabe des Digitalisierungskonzeptes 2025, GZ 2024-0.823.295, die Planung, die Errichtung und den Betrieb der folgenden bundesweiten terrestrischen Multiplex-Plattformen für digitalen terrestrischen Rundfunk aus:

  1. MUX A (2025-0.638.434)
  2. MUX B (2025-0.638.443)

Zulassungsanträge sind für jede der zwei Multiplex-Plattformen getrennt einzubringen. Für die Versorgung des Bundesgebietes sind grundsätzlich die in § 3 des Digitalisierungskonzeptes 2025 dargestellten Bedeckungen vorgesehen.

Anträge haben bis spätestens 13.01.2026, 13:00 Uhr, bei der KommAustria unter Bezeichnung der beantragten Multiplex-Plattform einzulangen.

Auf die MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung MUX A/B 2025, GZ 2025-0.273.875, wird hingewiesen.

Wien, am 06.11.2025

Kommunikationsbehörde Austria

Mag. Dr. Gerhard HOLLEY, LL.M.
(Mitglied) 

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