Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Aufhebung einer fehlerhaften Ausschreibung
Die KommAustria hebt die am 16.10.2025 im EVI und in den Tageszeitungen Standard und Presse veröffentlichte fehlerhafte Ausschreibung MUX A und MUX B mit Ablauf des 11.11.2025 auf.
Ausschreibung gemäß § 23 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 23 Abs. 1 AMD-G nach Maßgabe des Digitalisierungskonzeptes 2025, GZ 2024-0.823.295, die Planung, die Errichtung und den Betrieb der folgenden bundesweiten terrestrischen Multiplex-Plattformen für digitalen terrestrischen Rundfunk aus:
Zulassungsanträge sind für jede der zwei Multiplex-Plattformen getrennt einzubringen. Für die Versorgung des Bundesgebietes sind grundsätzlich die in § 3 des Digitalisierungskonzeptes 2025 dargestellten Bedeckungen vorgesehen.
Anträge haben bis spätestens 13.01.2026, 13:00 Uhr, bei der KommAustria unter Bezeichnung der beantragten Multiplex-Plattform einzulangen.
Auf die MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung MUX A/B 2025, GZ 2025-0.273.875, wird hingewiesen.
Wien, am 06.11.2025
Kommunikationsbehörde Austria
Mag. Dr. Gerhard HOLLEY, LL.M.
(Mitglied)