• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    22.10.2025
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Einreichfrist
    24.11.2025

Konsultation Entwurf einer Vollziehungshandlung gemäß § 206 Abs. 1 TKG 2021 (Marktanalyse Rundfunkmärkte)

Gemäß § 206 Abs. 1 TKG 2021 hat die KommAustria interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist, die, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, mindestens 30 Tage beträgt, Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind von der KommAustria der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt.

Der gegenständliche Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft ein Verfahren nach §§ 199 Abs. 2 Z 12 iVm 96 Abs. 4 und § 87 Abs. 1 und 89 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), BGBl. I Nr. 190/2021 idF BGBl. I Nr. 54/2025, zur Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der mit Bescheid der KommAustria vom 23.07.2024, KOA 6.300/24-012, in Spruchpunkt 3.2. auferlegten spezifischen Verpflichtung gemäß § 96 Abs. 1 TKG 2021 im Hinblick auf die Festlegung des für die Berechnung der angemessenen Kapitalverzinsung anzuwendenden WACC (Weighted Average Cost of Capital; Spruchpunkt 3.2.3.), jedenfalls bezogen auf das Jahr 2025.

Allfällige Stellungnahmen zu diesem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 24.11.2025 (einlangend)

über das Einbringungsportal,

an rtr@rtr.at

oder an die

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
p.A. Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
Österreich

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