• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    19.04.2021
  • Kategorie
    Geschäftsordnung

Geschäftsordnung der Schlichtungs- und Beschwerdestelle der RTR GmbH, Fachbereich Medien

Inhaltsverzeichnis


§ 1. Organisation

Mit der Durchführung von Schlichtungsverfahren im Sinne der Richtlinie sind

  1. das Schlichtungsorgan und
  2. die Geschäftsstelle betraut.

§ 2. Schlichtungsorgan

(1) Das Schlichtungsorgan besteht aus zwei natürlichen Personen: dem Schlichter/ der Schlichterin sowie einem Ersatzschlichter/ einer Ersatzschlichterin

(2) Das Schlichtungsorgan wird vom Geschäftsführer für den Fachbereich Medien der RTR GmbH bis auf Widerruf bestellt

(3) Aufgaben des Schlichtungsorgans sind die Unterbreitung von Schlichtungsvorschlägen und die Durchführung von Schlichtungsgesprächen im Sinne des § 9 der Richtlinie

(4) Die Schlichterin/ Der Schlichter sind in ihrer Beweiswürdigung frei, ihre Lösungsvorschläge müssen sich im Rahmen der Gesetze bewegen.

(5) Die Schlichterin/ Der Schlichter haben alle Umstände, die geeignet sind, ihre Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit zu beeinträchtigen, oder die Interessenkonflikte mit einer der Parteien entstehen lassen oder auch nur diesen Eindruck erwecken können, unverzüglich gegenüber dem Geschäftsführer für den Fachbereich Medien der RTR GmbH offenzulegen.

§ 3 Befangenheit und Verhinderung

(1) Im Fall der Befangenheit des Schlichters/ der Schlichterin ist der Geschäftsführer zu informieren und führt der Ersatzschlichter/ die Ersatzschlichterin das Schlichtungsverfahren durch.

(2) Im Falle der Befangenheit des Schlichters/ der Schlichterin und des Ersatzschlichters/ der Ersatzschlichterin beauftragt der Geschäftsführer eine dritte, geeignete Person zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens.

(3) Im Falle der Verhinderung des Schlichters/ der Schlichterin führt der Ersatzschlichter/ die Ersatzschlichterin das Schlichtungsverfahren durch.

(4) Im Fall der Verhinderung des Schlichters/ der Schlichterin und des Ersatzschlichters/ der Ersatzschlichterin beauftragt der Geschäftsführer eine dritte, geeignete Person zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens.

§ 4. Geschäftsstelle

(1) Die Geschäftsstelle besteht aus dem zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen, der Beschwerdestelle zugeordneten Personal

(2) Die Geschäftsstelle unterstützt das Schlichtungsorgan bei der inhaltlichen Bearbeitung der Schlichtungsfälle und untersteht dabei alleine den fachlichen Weisungen und der fachlichen Aufsicht des Schlichtungsorgans.

§ 5 Verschwiegenheit

Das Personal der Beschwerdestelle ist zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet, die ihnen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens anvertraut oder sonst bekannt werden. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht nach Ende der Tätigkeit fort.

§ 6. Aufgaben der Geschäftsstelle

Der Geschäftsstelle kommen unter der Leitung des Schlichtungsorgans folgende Aufgaben zu:

  1. Bereitstellen aller für das Schlichtungsverfahren relevanten Informationen über eine eigene Website sowie im Offline-Wege gemäß den Vorgaben des Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG);
  2. Aufbau und Betrieb eines Onlineportals, über welches das gesamte Schlichtungsverfahren abgehandelt werden kann und in dem die Parteien jederzeit Online-Zugang zu ihrem elektronischen Akt haben. Gleichzeitig hat die Geschäftsstelle sicherzustellen, dass in begründeten Fällen, Schlichtungsanträge auch auf anderem elektronischen Weg oder offline eingebracht werden können;
  3. Beantwortung von Fragen zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens und Unterstützung bei der Antragstellung;
  4. Unterstützung des Schlichtungsorgans bei der inhaltlichen Bearbeitung von Schlichtungsfällen;
  5. Dokumentation der Ergebnisse von Schlichtungsverfahren und Erstellung jährlicher Tätigkeitsberichte;
  6. Löschung personenbezogener Daten in einem Zeitraum von drei Monaten nach Ablauf von drei Jahren ab der Mitteilung des Ergebnisses eines Verfahrens.

§ 7 In-Kraft-Treten

Diese Geschäftsordnung gilt bis auf Widerruf ab 15.04.2021.

Wien, am 15.04.2021

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

Mag. Oliver Stribl

Geschäftsführer Fachbereich Medien


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