• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    08.03.2008
  • Kategorie
    Verordnungen

Schwellenwertverordnung Rundfunk 2006 (SVO-RF 2006) - außer Kraft

Am 08.03.2006 trat die Schwellenwertverordnung Rundfunk 2006 (SVO-RF 2006) der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) in Kraft. Die Verordnung wurde am 07.03.2006 durch Auflage zur Einsicht bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) kundgemacht. Sie liegt samt erläuternden Bemerkungen in den Räumlichkeiten der RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77 - 79, A-1060 Wien, Mo - Do, 8:00 - 17:00, Fr 8:00 - 14:00 zur Einsichtnahme auf.
Die Schwellenwertverordnung Rundfunk 2006 (SVO-RF 2006) wird weiters nachfolgend samt den erläuternden Bemerkungen zum Download bereitgestellt.

Die Verordnung legt auf Grund des § 10a Abs. 5 KommAustria-Gesetz (KOG), BGBl. I Nr. 32/2001 idF BGBl I Nr. 21/2005, eine Umsatzgrenze fest, bei deren Unterschreitung durch einen Beitragspflichtigen dessen Umsätze nicht bei der Berechnung des branchenspezifischen Gesamtumsatzes für die Berechnung der Finanzierungsbeiträge berücksichtigt werden.

Die SVO-RF 2006 ist für Berechnungen voraussichtlicher Finanzierungsbeiträge ab dem Jahr 2010 nicht mehr anzuwenden, da §§ 35 Abs.  5 und 45 Abs. 9 KOG idF BGBl. I Nr. 50/2010 nunmehr einen gesetzlichen Schwellenwert in der Höhe von 215 Euro für 2010, sowie 235 Euro ab 2011 vorsieht, anzupassen an den Verbraucherpreisindex 2005 ab 2012.

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.