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  • Datum
    14.06.2013

Medientransparenzgesetz: Nur zwei Strafverfahren wegen Nicht-Meldung für erstes Quartal 2013

KommAustria veröffentlicht Daten des Q1 2013 am 15. Juni um 0:00 Uhr

Die dritte nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) durchgeführte Quartalserhebung von Aufwendungen öffentlicher Rechtsträger für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber, konnte von KommAustria und RTR-GmbH nun erneut mit einer hervorragenden und noch einmal verbesserten Meldequote abgeschlossen werden. Nur gegen zwei der meldepflichtigen Rechtsträger muss wegen Nicht-Meldung ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. Am Ende der Erhebung für das vierte Quartal 2012 waren noch 19 Strafverfahren zu führen.

Zu melden waren jetzt die Aufwendungen des ersten Quartals 2013. Bereits innerhalb der zweiwöchigen, regulären Meldefrist im Zeitraum vom 1. bis 15. März 2013 hatten 96 Prozent der betroffenen Rechtsträger eine vollständige Meldung abgegeben. Nach Ende der anschließend gewährten vierwöchigen Nachmeldefrist für säumige Meldepflichtige lagen 5.678 vollständige Meldungen vor. Ein Rechtsträger meldete nicht, ein Zweiter nur unvollständig. Nicht berücksichtigt sind hierbei 19 ausstehende Meldungen von Rechtsträgern, deren Meldepflicht derzeit von der KommAustria geprüft wird.

Die von den Rechtsträgern für das erste Quartal 2013 gemeldeten Daten sind ab dem 15. Juni 2013, 0:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH abrufbar (Veröffentlichungen der KommAustria, „Bekanntgegebene Daten“). Sie werden als PDF-Datei und als Open Government Data im CSV-Dateiformat zur Verfügung stehen.

Die Erfassung und Veröffentlichung der Meldungen nach dem MedKF-TG wird von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) für die KommAustria durchgeführt. Die für die Meldungen zu verwendende Web-Schnittstelle wurde von der RTR-GmbH nun mit einem Vorschlagssystem für die einheitliche Benennung von Medien weiter optimiert. Unterschiedliche Namenseingaben für dieselben Medien (Beispiel: „Krone“, „Die Krone“, „Kronenzeitung“) sollen damit weitestgehend ausgeschlossen sein und somit die Auswertung der Daten erleichtert werden. Die Systemaktualisierung tritt mit der nächsten Quartals-Meldefrist in Kraft, die am 1. Juli 2013 beginnt und am 15. Juli 2013 endet. Zu melden sind dann die Aufwendungen aus dem zweiten Quartal 2013.

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