• Bereich
    Medien
  • Datum
    16.04.2015

Medientransparenzgesetz: KommAustria veröffentlicht „Ampelliste“ zur Datenerhebung des 1. Quartals 2015

4.903 öffentliche Rechtsträger haben im Zeitraum vom 1. bis 15. April 2015 der Medienbehörde KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie ihre Förderungen an Medieninhaber aus dem ersten Quartal 2015 bekannt gegeben. Damit kamen sie der quartalsmäßigen Meldepflicht gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) nach.

404 Rechtsträger versäumten ihre Meldepflicht. Welche Rechtsträger dies sind, ist aus der so genannten „Ampelliste“ ersichtlich, die die KommAustria heute auf den Internetseiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) veröffentlicht hat. Die säumigen Rechtsträger erhalten in den kommenden Tagen Mahnschreiben, ab deren Zustellung eine vierwöchige Nachmeldefrist eingeräumt wird, mit deren Einhaltung ein Verwaltungsstrafverfahren noch abgewendet werden kann.

Nach Ablauf der Nachmeldefristen wird die KommAustria alle eingelangten Daten aus der Erhebung zum ersten Quartal 2015 voraussichtlich am 15. Juni 2015 veröffentlichen.

Die heute veröffentlichte „Ampelliste“ steht als PDF-Datei oder als open government data im CSV-Format auf den Internetseiten der RTR-GmbH zur Verfügung. Link: https://www.rtr.at/de/m/veroeffentl_medkftg_ampel


Zukünftig keine weiteren Medien-Informationen zur „Ampelliste“


Die Veröffentlichung der so genannten „Ampelliste“ ist ein vom Gesetzgeber vorgesehenes Instrument, um der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, die Meldedisziplin der Rechtsträger überprüfen zu können. Dem Gesetz entsprechend, wird daher die „Ampelliste“ auch künftig jeweils am 16. Jänner, 16. April, 16. Juli und am 16. Oktober eines jeden Jahres (jedenfalls für die Geltungsdauer des MedKF-TG in seiner derzeitigen Fassung) veröffentlicht werden. Da das Procedere jedoch mittlerweile ausreichend bekannt ist, wird die KommAustria zukünftig von gesonderten Medien-Informationen zur Veröffentlichung der „Ampelliste“ absehen. Über den jeweiligen Schlussstand der Erhebungen zu einem Quartal wird die KommAustria aber auch weiterhin medial informieren.

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