• Bereich
    Medien
  • Datum
    16.10.2012

Medientransparenzgesetz: Bilanz der Medienbehörde KommAustria zum erstmaligen Meldepflichtzeitraum vom 1. bis 15. Oktober

"Ampelliste" informiert über säumige Meldepflichtige

4.789 öffentliche Rechtsträger haben pflichtgemäß in der ersten Oktoberhälfte dieses Jahres erstmalig Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie ihre Förderungen an Medieninhaber für das am 30. September abgelaufene Quartal an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gemeldet. Die eingegangenen Meldungen entsprechen einem Anteil von gut 85 Prozent der insgesamt rund 5.600 Meldepflichtigen.

Die rund 800 säumigen Rechtsträger sind ab heute auf einer sogenannten Ampelliste ersichtlich,  die auf den Internetseiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH, www.rtr.at) eingesehen werden kann. Außerdem werden an die Betroffenen in den nächsten Tagen Mahnschreiben versendet, ab deren Erhalt ihnen eine vierwöchige Nachmeldefrist eingeräumt wird, um ein Verwaltungsstrafverfahren mit Strafandrohung von bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 60.000 Euro, abzuwenden. Zu den Adressaten zählen vorwiegend Gemeindeverbände, aber auch 100 Rechtsträger, die zwar eine Meldung zu Werbe- und Informationschaltungen, jedoch nicht zu Förderungen an Medieninhaber abgegeben haben.

Seit Inkrafttreten des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) am 1. Juli 2012 sind Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, verpflichtet, quartalsweise ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Fernsehen, Hörfunk, Printmedien oder auf Homepages sowie ihre Förderungen an Medieninhaber zu melden. Zu diesen Rechtsträgern gehören unter anderen die Bundesministerien, die Landesverwaltungen, Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern und Gemeindeverbände sowie Unternehmen, an denen der Bund, die Bundesländer oder Gemeinden mit mindestens 50 Prozent beteiligt sind.

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), die die Erfassung und Veröffentlichung der Meldungen für die KommAustria durchführt, steht unter der E-Mail-Adresse medientransparenz@rtr.at zur Verfügung. Rund 900 Anfragen wurden bereits bearbeitet.

Die von der KommAustria gesammelten Daten werden am 15. Dezember 2012 auf den Internetseiten der RTR-GmbH veröffentlicht. Zeitgleich werden sie in einem offenen Format als Open Government Data angeboten, um eine Weiterverarbeitung der Daten durch die interessierte Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Fortan haben die betroffenen Rechtsträger quartalsmäßig ihrer Meldepflicht gemäß dem Medientransparenzgesetz nachzukommen und werden deren Meldungen entsprechend vierteljährlich veröffentlicht.

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