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  • Bereich
    KommAustria
  • Datum
    14.03.2025

KommAustria-Studie: Digital Services Act schützt Meinungsvielfalt im digitalen Raum

Medienbehörde präsentierte ersten Band einer Schriftenreihe zur EU-Verordnung

Eine Hand hält ein Tablet, über dem verschiedene Internet-Symbole schweben. Die zweite Hand wird schützend darüber gehalten.
Titelbild-Design der Studie, © RTR/FRIEDL UND SCHMATZ

Der Digital Services Act (DSA) trägt positiv dazu bei, die Meinungsfreiheit im Internet zu schützen. Er verbietet es Plattformbetreibern, Inhalte willkürlich zu entfernen und verpflichtet sie, ihre „Community Guidelines“ oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen. Der DSA schreibt zudem vor, dass Moderationsentscheidungen der Plattformen für Nutzer:innen transparent nachvollziehbar sein müssen und dank der Einrichtung von Streitbeilegungsstellen und Trusted Flaggers niedrigschwellig und effizient angefochten werden können. Dies sind zentrale Ergebnisse der Studie „Der Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit im Digital Services Act“, die die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) am 13. März 2025 in ihrer Funktion als Österreichs Koordinatorin für Digitale Dienste (KDD) vorgestellte. Die Studie erscheint als erster Band einer Schriftenreihe der Behörde zum Digital Services Act, mit der die Auswirkungen des DSA auf digitale Grundrechte, insbesondere die Meinungsfreiheit, untersucht werden sollen.

Nach einer einleitenden Begrüßung durch Dr. Susanne Lackner, stv. Vorsitzende der KommAustria, wurde die Untersuchung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am Dienstsitz der KommAustria und der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) in Wien von Studienautor Prof. Matthias Kettemann vom Institut für Theorie und Zukunft des Rechts an der Universität Innsbruck präsentiert. Ko-Autorinnen sind die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Martin Müller und Caroline Böck.

In einer anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Prof. Matthias Kettemann und Prof. Josef Trappel, Leiter des Fachbereichs Kommunikationswissenschaft der Universität Salzburg, sowie Mag. Hannes Seidelberger, Geschäftsführer des Schutzverbands gegen unlauteren Wettbewerb, über die Implikationen des Digital Services Acts.

Zensur-Vorwürfe gegen den DSA lassen sich nicht belegen. Er sorgt im Gegenteil dafür, Nutzer:innen vor sogenanntem Overblocking und nicht rechtmäßigen Eingriffen in das Recht auf freie Meinungsäußerung durch die Plattformen zu schützen“, sagte Prof. Kettemann. „Aber der DSA bietet auch ein Instrumentarium, um Rechtsverstöße wie Aufrufe zu Hass oder Gewalt gegen Menschen zu unterbinden und Persönlichkeitsrechte zu schützen. Das ist keine Zensur.“

Neben der Debatte über digitale Grundrechte wurden unter der Moderation von Andreas Kunigk, Pressesprecher KommAustria, verschiedene Aspekte des öffentlichen, digitalen Diskurses erörtert. Besondere Aufmerksamkeit erhielt die wachsende Bedrohung durch Desinformation, Hass und Ausgrenzung auf die Zivilgesellschaft. Einigkeit bestand unter den Experten, dass es von essenzieller Bedeutung sei, den Digital Services Act nicht aufgrund internationalen Drucks abzuschwächen. Es gehe darum, bei Grundrechten im digitalen Raum keine Kompromisse einzugehen und Plattformbetreiber in die Pflicht zu nehmen, diese zu wahren. 

Die Studie „Der Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit im Digital Services Act“ von Matthias Kettemann, Caroline Böck und Martin Müller kann über die Website der RTR unter https://www.rtr.at/DSA_Studie_Meinungsfreiheit heruntergeladen werden.

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