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  • Bereich
    KommAustria
  • Datum
    03.11.2021

Kommunikationsplattformen legen Medienbehörde KommAustria erstmals Transparenzberichte zum Umgang mit Beschwerden vor

Sechs von sieben Plattformen, die gegenwärtig dem KoPl-G unterliegen, meldeten

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Kommunikationsplattformen, die den Bestimmungen des am 1. Jänner 2021 in Kraft getretenen Kommunikationsplattformen-Gesetzes (KoPl-G) unterliegen, hatten erstmals mit Ende Oktober 2021 der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sogenannte Transparenzberichte vorzulegen. Darin ist der Umgang der Plattformen mit Meldungen ihrer Nutzerinnen und Nutzer über behauptete rechtswidrige Inhalte darzulegen. Die konkrete Ausgestaltung der Berichte hat die KommAustria in einer am 1. Oktober 2021 veröffentlichten Verordnung festgelegt.

Die Transparenzberichte hatten jetzt den Zeitraum vom 01. April 2021 bis zum 30. September 2021 zu umfassen. Derzeit unterliegen den Bestimmungen des KoPl-G gemäß Feststellung der KommAustria sieben Plattformen, von denen lediglich eine keinen Transparenzbericht vorlegte. Die eingelangten Berichte wird die KommAustria nun darauf prüfen, ob sie in Umfang und Darstellung der Transparenzberichte-Verordnung der Behörde entsprechen und ob sie gemäß KoPl-G auch auf den jeweiligen Websites der Anbieterinnen ständig und leicht auffindbar bereitgestellt sind.

Die Verordnung der KommAustria schreibt Kommunikationsplattformen vor, wie sie in regelmäßigen Berichten ihren Umgang mit Meldungen von Nutzerinnen über mutmaßlich rechtswidrige Inhalte darzulegen haben. Dazu gehört unter anderem eine Darstellung geschaffener „Gemeinschaftsstandards“, also einer Art Hausregeln über zulässige und unzulässige Inhalte, eine Beschreibung der eingerichteten Meldewege, die leicht zu handhaben sein müssen oder die Nennung weiterer Kontaktwege zu den Plattformen. Darzulegen sind auch organisatorische und personelle Maßnahmen, um ein Meldeverfahren im Unternehmen zu etablieren, die Meldungen zu überprüfen und entsprechende Entscheidungen treffen zu können.

Die Transparenzberichte-Verordnung der Behörde geht auf § 4 Abs. 3 Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) zurück und ist unter https://www.rtr.at/Verordnung_TransparenzberichteKoplG veröffentlicht.


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