Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen im Sinne des DSA sind zertifizierte Stellen, die über die erforderliche Unabhängigkeit sowie die nötigen Mittel und Fachkenntnisse verfügen, um ihre Tätigkeit fair, rasch und auf kosteneffiziente Weise durchzuführen. In Österreich ist die RTR als außergerichlichte Streitbeilegungsstelle zertifiziert und freut sich, Sie in Ihrem Fall zu unterstützen:
Hier gelangen Sie direkt zur Schlichtungsstelle der RTR
Wenn Sie ein Problem mit einer Online-Plattform haben, das sich nicht durch das interne Beschwerdemanagement lösen lässt, können Sie sich an eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden.
Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
Entscheidungen zu Ihren Inhalten
In all diesen Fällen haben Sie das Recht, den Konflikt durch eine unabhängige Schlichtungsstelle prüfen zu lassen.
Durch die Konsultation der Streitbeilegungsstelle können Sie auf schnellem Weg zu einer Lösung Ihres Problems kommen. Anstelle eines langen Gerichtsprozesses dauern Prozesse der Streitbeilegungsstelle nur wenige Wochen. Außerdem besteht dabei für Sie kein finanzielles Risiko, da die Kosten von den Plattformen übernommen werden.
Da Plattformen verpflichtet sind mit den Streitbeilegungsstellen zusammenzuarbeiten und die Fälle der Beschwerdestelle dokumentiert werden, kann zudem der Druck auf Plattformen erhöht werden, die nicht kooperieren.
Die außergerichtliche Streitbeilegungsstelle ist für Nutzer:innen inklusive der meldenden Personen jedenfalls kostenlos, außer die außergerichtliche Streitbeilegungsstelle kommt zu der Erkenntnis, dass der Nutzer oder die Nutzerin eindeutig böswillig gehandelt hat.
Nein, in der Regel nicht. Außer, wenn bereits ein Streit bezüglich derselben Information und derselben Gründe für die mutmaßliche Rechtswidrigkeit der Inhalte oder ihre mutmaßliche Unvereinbarkeit mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen beigelegt wurde.
Aktuell sind folgende Streitbeilegungsstellen in Europa zertifiziert
| Name | Website | Zuständiger DSC | Sprachen |
| ADROIT | https://adroit.legal/ | Malta Communications Authority (MT) | Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Maltesisch, Portugiesisch und Spanisch |
| Benutzerrechte GmbH | https://www.user-rights.org/en | Bundesnetzagentur (DE) | Deutsch, Englisch |
| Online-Plattform Vitarendező Tanács | https://opvt.hu/opvt | Nemzeti Média- és Hírközlési Hatóság (HU) | Ungarisch |
| Appeals Centre Europe | https://www.appealscentre.eu/ | Coimisiún na Meán (IE) | Anträge können in jeder Sprache eingebracht werden. Formulare und Entscheidungen verfügbar in: Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch |
| RTR-GmbH, Fachbereich Medien | https://www.rtr.at/beschwerdeportal | KommAustria (AT) | Deutsch |
| ADR-Zentrum | https://www.adrcenter.it | AGCOM (IT) | Italienisch, Englisch |
Die Streitbeilegungsstelle ist eine außergerichtliche Instanz. Daher ist es wichtig, dass in Ihrem Fall noch kein Urteil gegenüber die Plattform ausgesprochen wurde bzw. auch keine laufenden Verfahren zu dem selben Inhalt ablaufen.
Demzufolge sind Entscheidungen der Streitbeilegungsstelle auch nicht rechtlich bindend. Es besteht die Möglichkeit, dass die Plattform die Meinung der Beschwerdestelle nicht teilt und z.B. Inhalte nicht löscht, die die Streitbeilegungsstelle als verboten einschätzt. In diesem Fall muss der Fall durch ein zuständiges Gericht entschieden werden.
Sollte eine Plattform Ihrer Einschätzung nicht folgen, so steht Ihnen unabhängig von der Streitbeilegungsstelle die Option offen, in einem Gericht Ihr Recht einzufordern.
Darüber hinaus empfehlen wir, Ihnen Ihren Fall als Beschwerde bei zuständigen Koordinator für Digitale Dienste, also in Österreich der KommAustria nach Artikel 53 DSA einzubringen. Sie können dies ebenfalls über das zentrale Beschwerdeportal der RTR tun. Eine Beschwerde beim Koordinator dient nicht dazu, in Ihrem Fall zu einer Entscheidung zu kommen, unterstützt aber die Europäische Kommission dabei Verfahren gegen die Plattformen zu führen und so Plattformen künftig zur Kooperation mit den Behörden zu bringen.
Eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle muss folgende Bedingungen erfüllen, um vom Koordinator für digitale Dienste (DSC) zertifiziert zu werden:
Die Zertifizierung ist für höchstens 5 Jahre und kann widerrufen werden, wenn der DSC feststellt, dass die oben angeführten Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Es besteht außerdem eine jährliche Berichtspflicht an den DSC (Art. 21 Abs. 4 DSA)
In ihren Berichten müssen die außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen zumindest
Der DSC kann zusätzliche Auskünfte anfordern.