Die Erforschung von Plattformen durch Wissenschaftler:innen hat sich als besonders wichtig erwiesen, um systemische, insbesondere gesellschaftlich relevante Online-Risiken zu verstehen und ihre Entwicklung und Auswirkungen zu analysieren. Die Wissenschaft dient so dazu, Informationsasymmetrien zwischen Plattformen, die ihre Wirkungsweise nicht offenlegen und der Öffentlichkeit zu beseitigen, daraus effektive Strategien zur Bekämpfung unerwünschter Verwerfungen zu schaffen und Informationen darüber für alle Beteiligten bereitzustellen.
Gemäß Art. 40 DSA können Forschende unter bestimmten Voraussetzungen eine Zertifizierung durch den DSC erhalten und so die Bewilligung für den Zugang zu bestimmten Plattformdaten erhalten, die die Plattform dann offenlegen muss. Dieser Datenzugang wird ausschließlich zum Zweck der Durchführung von Forschungsarbeiten gewährt, die darauf abzielen, systemische Risiken zu erkennen, zu identifizieren und zu verstehen.
Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Erfüllen Forscher:innen diese Bedingungen, wird ihnen der Status von „zugelassenen Forschern“ zuerkannt.
Die Forscher:innen können ihren Antrag auf Zertifizierung beim Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaates der Forschungsorganisation, der sie angeschlossen sind, einreichen (so etwa beim österreichischen DSC, also der KommAustria). Dieser führt dann eine Anfangsbewertung durch, ob die jeweiligen Forscher:innen grundsätzlich alle Bedingungen erfüllen. Dieser DSC leitet dann den Antrag an den DSC am Ort der Niederlassung weiter (in der Praxis wird dies sehr oft Irland sein, wo die meisten Anbieter von sozialen Netzwerken wie Meta, Twitter oder TikTok ihren Sitz haben). Dieser trifft dann letztendlich die Entscheidung, ob der Status „Zugelassene Forscher:innen“ zuerkannt wird.
Alternativ kann der Antrag auch direkt beim DSC des Mitgliedslandes gestellt werden, in dem die Plattform ihren Sitz hat.
Als systemische Risken nennt der DSA in Art. 34 Abs. 1
Eine Zertifizierung kann für alle von der Europäischen Kommission benannten VLOPs und VLOSEs beantragt werden. Eine aktuelle Liste dieser Plattformen finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission