Damit ein Förderansuchen rechtskräftige Gültigkeit erlangt, muss dieser durch die zeichnungsberechtigte(n) Person(en) (lt. Firmenbuch bzw. Vereinsregister) mittels elektronischer Signatur gezeichnet werden.
Die elektronische Signatur kann wie folgt organisiert werden:
1. über Finanzonline bzw. bei jedem Finanzamt
2. bei der Post (Handysignatur)
3. bei einer Registrierungsstelle
Der Einstieg zu den Online-Formularen erfolgt über die eRTR-Webschnittstelle.
Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung der elektronischen Signatur einige Tage in Anspruch nimmt, daher sollte diese rechtzeitig vor dem Ende der Einreichfrist angefordert werden.
Wir sind gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns per Mail unter foerderungen@rtr.at
RUNDFUNK UND TELEKOM
REGULIERUNGS-GMBH
A-1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79
Tel.: +43 1 58058-0