Die Weiterverbreitung eines digitalen Programms über andere Satelliten oder weitere terrestrische Multiplex-Plattformen oder der Wechsel zwischen den Verbreitungswegen ist von der Behörde aufgrund einer Anzeige des Rundfunkveranstaltenden und nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen zu genehmigen.
Die Informationen betreffen gleichermaßen Fälle im Bereich des digitalen Hörfunk wie auch des digitalen Fernsehens, sowohl über Satellit als auch über Terrestrik.
Die Anzeige der Weiterverbreitung von Kabelfernsehprogrammen oder WebTV-Programmen über weitere Netze (IP oder Kabel) erfolgt durch Meldung im Rahmen der jährlichen Aktualisierungspflicht. Für die "Weiterverbreitung" eines Kabelfernsehprogramms über Satellit oder Terrestrik ist eine gesonderte Zulassung notwendig.