Wir können daher dazu keine näheren Auskünfte erteilen und in keiner Weise tätig werden.
Zuständig für die Vollziehung des Rundfunkgebührengesetzes (RGG) als Abgabenbehörde erster Instanz ist ausschließlich die GIS Gebühren Info Service GmbH (GIS), auf ihrer Website finden Sie auch weitere Informationen.
Bitte wenden Sie sich mit Anliegen, die Ihre "GIS-Beitrag" betreffen daher direkt an die GIS.
Die Aufsicht über die GIS liegt nach § 5 Abs. 6 RGG beim Bundesminister für Finanzen (BMF). Gegen Bescheide der GIS ist eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht möglich (§ 6 Abs. 1 RGG).
Hinsichtlich des mit den Rundfunkgebühren eingehobenen ORF-Programmentgelts (§ 31 ORF-G) bestehen hingegen in gewissem Umfang Kompetenzen der KommAustria. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Aufgaben und Tätigkeiten der KommAustria.